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Förderung für
den Waldbesitz

Bund unterstützt Waldeigentümer mit 500 Millionen Euro

10.12.20Pressemitteilung

Bund erlässt Förderrichtlinie – Forstbetriebe durch Waldschäden und Corona stark getroffen – Nachhaltigkeitszertifizierung ist Voraussetzung für Erhalt der Prämie

Die Wälder in Deutschland leiden seit drei Jahren unter Dauerstress. Stürme, Dürre, und ein massiver Befall des Borkenkäfers haben ihm bedrohlich zugesetzt. Den Waldbesitzern auch. Ihre geschädigten Waldflächen müssen sie räumen und wiederbewalden, die Holzpreise sind – verstärkt auch durch die Corona-Pandemie – stark gesunken. Viele Waldeigentümer haben durch die Waldschäden und Verwerfungen auf dem Holzmarkt starke wirtschaftliche Schäden erlitten. Es fehlt ihnen an Liquidität.

Der Bund hat daher eine Nachhaltigkeitsprämie für den Wald entwickelt: 500 Millionen Euro, um die Waldeigentümer direkt zu unterstützen. Diese Hilfen können seit November abgerufen werden. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC oder FSC. Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung vorliegt.

"Von dieser neuen Nachhaltigkeitsprämie des Bundes sollten jetzt alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer möglichst zeitnah Gebrauch machen", appelliert Heinen-Esser an alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich weiterhin für eine bundessweite Baumprämie ein, mit der die Ökosystemleistungen des Waldes als Klimaschützer und CO2-Speicher, aber auch als Hort von Tieren und Pflanzen stärker als bisher honoriert werden sollen. Sie wäre ein nachhaltiges und wirksames Instrument, um die Zukunft des Waldes zu gestalten und die Waldbäuerinnen und Waldbauern für die Leistungen ihrer Wälder dauerhaft zu entlohnen.

Wer die Nachhaltigkeitsprämie wie erhält:

  • Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt mindestens 100 Euro pro Hektar und richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer. Die Prämie kann beantragt werden, wenn sie insgesamt über der Bagatellgrenze von 100 Euro liegt.

  • Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen.

  • Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de.

  • Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt.

 

Weitere Unterstützung des Bundeswaldministeriums (BMEL):
Die Nachhaltigkeitsprämie ist ein Teil des Corona-Konjunkturpaktes „Wald & Holz“ in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro. Die restlichen 200 Millionen Euro sind vorgesehen für Investitionen in die moderne Forst- und Holzwirtschaft und um das Bauen mit Holz zu fördern. Bereits Anfang November wurde aus diesen Mitteln ein Programm in Höhe von 50 Millionen Euro gestartet, mit den Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen, gefördert werden.

Die Nachhaltigkeitsprämie und das Investitionsprogramm ergänzen die bereits vom BMEL und den Ländern auf den Weg gebrachten Hilfen für den Wald im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) in Höhe von rund 800 Millionen Euro.


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