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Förderung für
den Waldbesitz

Waldbrand

Umsichtiges Verhalten verhindert Katastrophen

Waldbrände gefährden Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Erholungszonen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene. Dabei haben nur 5 Prozent natürliche Ursachen wie Blitzschlag. Zum Schutz der Wälder ist ein gemeinsames Handeln von Waldbesucherinnen und -besuchern, Autofahrern, Forst- und Feuerwehrleuten gefordert.

- Der Wald dankt es! -

„Wer den Wald besucht kann bei der Waldbrandvorsorge unterstützen. Es ist wichtig, dass wir alle Acht geben auf den Wald – über 90 % der Waldbrände entstehen nicht natürlich.“, sagt Hartwig Dolgner, Waldbrandexperte bei Wald und Holz NRW. Raucher drücken bitte Ihre Zigaretten im Aschenbecher aus. Das gilt auch beim Autofahren: Glimmende Kippen entzünden immer wieder dürres Gras im Straßengraben, Wind treibt die Flammen dann in den Wald.

Waldbesucher sind nichtsdestoweniger Willkommen im Wald: Ausgestattet mit Mobiltelefonen sind mit ihrer Hilfe die Meldezeiten heute enorm verkürzt. Es gilt, wenn Sie als zum Beispiel als Waldbesucher, Biker, Autofahrer unterweg sind und Rauch oder Flammen im Wald bemerken - wählen Sie die 112!

Als Hobbypiloten sollten Sie Brände per Funk melden.

Im Einsatz unterstützen die Forstleute die Feuerwehren mit ihrer Ortskenntnis. Langfristig arbeiten die Försteinnen und Förster von Wald und Holz NRW daran, klimastabile Mischwälder zu entwickeln, die durch eingemischte Laubbäume auch die Waldbrandgefahr mindern. Hauptmotivation ist dabei die Vitalität der Wälder im Klimawandel; die Waldbrandvorsorge ist ein Teilaspekt davon. So sind reine Nadelwälder, insbesondere der Kiefer, besonders gefährdet. Die relativ hohe Sonneneinstrahlung lässt am Boden liegendes Geäst ausdorren. Die ätherischen Öle in den Nadeln und der Rinde sind leicht brennbar.

Wie ist die Gefahr aktuell bei mir?

Die aktuelle Gefahrenlage kommuniziert Wald und Holz NRW über die lokalen und regionalen Medien. Generell besonders gefährdet sind

  • Böden mit kleinem Wasserspeicher, also vor allem sandige Gebiete
  • Nadelholzreinbestände, vor allem der Kiefer sowie
  • Waldorte mit intensiver Sonnenstrahlung auf den Waldboden mit dürren Gräsern und Geäst - dies ist vor allem vor dem Laubaustrieb im Frühling, in lichten Wäldern und auf Kahlflächen relevant.

Eine Orientierung über die Gefahrenlage bietet der Deutsche Wetterdienst mit seinem 5-stufigen Waldbrandgefahrenindex. Aber Achtung: lokal kann die Gefahrenlage deutlich höher sein: Sie sind deshalb dazu aufgerufen sich besonders umsichtig zu verhalten.

Im Wald - Wie sieht umsichtiges Verhalten aus?

Zum Schutz für Menschen, Tiere, Lebens- und Erholungsräume rufen wir Sie auf, bitte

  • Halten Sie sich an das gesetzliche Rauchverbot im Wald - es gilt im Frühling, Sommer und Herbst, genauer: von 01. März bis zum 31. Oktober.
  • Beachten Sie das Verbot offenen Feuers im Wald und im Abstand von 100 Metern vom Wald.

Wenn es (zu) spät ist, bitte

  • Löschen Sie kleine Entstehungsbrände, wenn es Ihnen gefahrlos möglich ist. Überprüfen Sie ggf. die Stelle sorgfältig.
  • Melden Sie Brände über die "112"
  • Verlassen Sie den Gefahrenort auf kürzestem Weg.

Der Wald dankt es Ihnen!

Mit dem Kraftfahrzeug - Wie sieht umsichtiges Verhalten aus?

Zum Schutz für Menschen, Tiere, Lebens- und Erholungsräume rufen wir Sie auf, bitte

  • Lassen Sie Waldwege, Waldzufahrten frei - sie dienen als Rettungswege.
  • Stellen Sie Ihr Kraftfahrzeug nur auf befestigten Flächen wie Waldparkplätzen ab. Der heiße Auspuff / Katalysator kann Gras in Brand setzen.
  • Sammeln Sie Ihre Zigaretten in Ihrem Aschenbecher. Insbesondere entlang der Straßen lösen glimmend weggeworfene Kippen immer wieder Waldbrände aus.

Wenn es (zu) spät ist, bitte

  • Löschen Sie kleine Entstehungsbrände, wenn es Ihnen gefahrlos möglich ist. Überprüfen Sie ggf. die Stelle sorgfältig.
  • Melden Sie Brände über die "112"
  • Verlassen Sie den Gefahrenort auf kürzestem Weg.

Der Wald dankt es Ihnen!

 

Welche Strafen drohen?
  • Rauchen im Wald ist verboten zwischen Anfang März und Ende Oktober. Die Geldstrafe beträgt bis zu 180 €.
  • Die Geldstrafe für offenes Feuer im oder am Wald beträgt bis zu 5.000 €.
  • Schadensersatzforderungen der Besitzerinnen und Besitzer kommen ggf. dazu. Bei vorsätzlichem Verhalten verweigern Haftpflichtversicherung in aller Regel die Übernahme.

Video: Fire Fighter in Oregon / USA

Silke Düllmann ist Revierförsterin im Sauerland. Acht Jahre hat sie als Försterin in Amerika gearbeitet. Im Sommer arbeitete sie als fire fighter in Oregon / USA.


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