Skip to main content
Förderung für
den Waldbesitz

Waldbrandgefahr – erhöhte Aufmerksamkeit dringend geboten

Risiko steigt in NRW regional unterschiedlich stark

Münster, 03.04.2025 – Die anhaltende Trockenheit und das auch zum Wochenende hin beständig sonnige Wetter bei gleichzeitig immer wieder auffrischendem Wind führen aktuell dazu, dass die Waldbrandgefahr in NRW steigt. Regional blicken Försterinnen und Förster von Wald und Holz NRW bereits mit Sorge auf die derzeitige Lage. Insgesamt liegt der Gefahrenindex für NRW aber noch bei Stufe 3 (mittlere Gefahr). Lokal kann jedoch bereits die Gefahrenstufe 4 erreicht werden. Regeln zur Vermeidung von Waldbränden sollten jetzt unbedingt berücksichtigt werden. Seit dem 1. März gilt ohnehin das generelle Rauchverbot in Wäldern.

Im Frühjahr nicht ungewöhnlich: Die Gefahr für Waldbrände steigt (Bildquelle: Thomas-Hans Deckert, Wald und Holz NRW)

Dem Wald zuliebe: Regeln beachten

Eine erhöhte Waldbrandgefahr im Frühjahr ist zunächst einmal nichts Ungewöhnliches. Trockene Winde aus Ost/Südost, Perioden mit warmem und niederschlagsarmem Wetter bei gleichzeitig großen Mengen ausgetrocknetem Material wie Laub und Reisig auf dem Waldboden führen auch aktuell dazu, dass die Lage gut beobachtet werden muss. Erste Waldbrände sind bereits entstanden, konnten aber erfolgreich von den Feuerwehren vor Ort gelöscht werden.

Insbesondere, da nicht immer jedem bewusst ist, dass die Gefahr auch im Frühling – und nicht erst im Sommer – schon steigen kann, erinnert Wald und Holz NRW daran, dass sich das Risiko eines Waldbrandes drastisch reduzieren lässt. Jeder Waldbesuchende sollte die aus früheren Bränden abgeleiteten Regeln zur Vermeidung von Waldbränden daher dringend beachten.

 

Zur Vermeidung von Waldbränden, gelten folgende Regeln:

  • Offenes Feuer ist im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Wald, außer an explizit gekennzeichneten Grillplätzen, gesetzlich verboten.
  • Rettungswege wie Waldwege und Waldzufahrten müssen frei bleiben.
  • Kraftfahrzeug dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden. Vom heißen Auspuff geht Brandgefahr aus, wenn sich vertrocknetes Pflanzenmaterial oder Laub darunter befindet.
  • Keine Zigaretten in die Landschaft werfen – glimmende Kippen lösen immer wieder Waldbrände aus!
  • Im Wald gilt vom 01. März bis zum 31. Oktober das gesetzliche Rauchverbot.

 

Brandgefahr geht auch von Fahrzeugen im Wald aus

Dass von offenem Feuer, Rauchen und achtlos weggeschnippten Kippen im Wald eine Gefahr für Brände ausgeht, ist naheliegend. Über Waldbrandgefahr die von parkenden Fahrzeugen ausgeht, besteht häufig noch großes Unwissen. Doch zum Schutz vor Waldbränden gehört auch, dass keine Fahrzeuge unerlaubt im Wald bewegt oder geparkt werden.

Auch an Ackerrandstreifen sollte jeder daran denken, dass der heiße Auspuff auf trockenem Gras, Laub oder abgestorbenen Ästen leicht ein Feuer entfachen kann. „Wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist, sollte daher auf die Vegetation achten und sein Fahrzeug am besten auf ausgewiesenen Parkplätzen außerhalb von Wald und Feld parken“, erklärt Dolgner, Wald und Holz NRW.

Das Erreichen der höchsten Risikostufe erwartet der Experte für den Hochsommer. Eine Orientierung über die aktuelle Gefahrenlage bietet der Deutsche Wetterdienst mit seinem 5-stufigen Waldbrandgefahrenindex. Vor Ort kann die Gefahrenlage jedoch deutlich höher sein, als es diese statistischen Berechnungen voraussagen können.

 

Waldbrände sofort der Feuerwehr melden

Wer Rauchgeruch wahrnimmt oder gar Flammen im Wald erkennt, sollte nicht zögern und sofort die 112 anrufen. Eigene Löschversuche sollten nur bei kleinsten Entstehungsbränden unternommen werden. Ist das Feuer erst einmal richtig entfacht, sind Löschversuche oft wenig hilfreich. Stattdessen sollten alle den Gefahrenort zügig verlassen und einen Notruf absetzen.

Auch Ortsfremde sollten dann versuchen, der Feuerwehr ihren Standort so genau wie möglich zu beschreiben. „Beschreibungen wie: Ich habe auf dem Wanderparkplatz xy geparkt und bin dann rechts in den Wald abgebogen und dem Spazierweg gefolgt, können für die Einsatzkräfte bereits sehr hilfreich sein“, so Hartwig Dolgner von Wald und Holz NRW. Zudem sei es wichtig, wirklich die 112 anzurufen. „Wird der Förster bei einem Waldbrand angerufen, kann der auch nichts anderes machen, als die Feuerwehr zu alarmieren“, so der Experte weiter.

Ansprechperson

Malin Schneider-Pluppins

Wald und Holz NRW

Albrecht-Thaer-Straße 34
48147 Münster

Tel: +49 251 91797 210
E-Mail: senden
vCard: laden


» Seite drucken