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Förderung für
den Waldbesitz

Importe von Waren

mit Verpackung aus Holz

Bei mit Holz verpackten Importwaren gibt es drei Vorgehensweisen bei der Beantragung einer 
pflanzengesundheitlichen Beschau. - Stand: 10.01.2022

1. Europaweit geltendes Sonderverfahren

Das "Sonderverfahren" betrifft Importsendungen mit Verpackungsholz (VPH) aus China, Belarus und Indien für näher bestimmte Waren und gilt seit dem 01.03.21.

Weitere Erklärungen dazu finden Sie hier.

2. Normalverfahren / Risikowarenliste

Mit den VERORDNUNGEN (EU) 2017/625 und 2019/2125 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, risikobasiert besondere amtliche Kontrollen bei Verpackungsmaterial aus Holz durchzuführen. Beim "Normalverfahren" handelt es sich somit um KN-Codes die auf Grund von vorangegangen Beanstandungen von Holzverpackungen zur Beschau angemeldet werden müssen. Diese KN-Codes sind in der nationalen Risikowarenliste aufgeführt.

Wie Untersuchungen belegen, liegt bei bestimmten niedrigpreisigen Warengruppen ein größeres Risiko der Verschleppung von Schadorganismen in den häufig minderwertigen Holzverpackungen vor.

Für Importfirmen solcher Risikowaren i.V.m Holzverpackungen bestehen verschiedene gesetzliche Pflichten. Infoblatt Importkontrollen von Risikowaren 

Sie sind u.a. verpflichtet, Sendungen von Risikowaren unverzüglich beim zuständigen Pflanzenschutzdienst anzumelden. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Die Anmeldung der hier genannten Sendungen erfolgt im Programm TRACES an deutschen Grenzkontrollstellen.

Die Beschau kann an der Grenzkontrollstelle oder im Transfer am Bestimmungsort stattfinden.

Für die Beschau am Bestimmungsort ist die Genehmigung einer Kontrollstelle erforderlich.

Den Antrag zur Genehmigung finden Sie hier.

Hier finden Sie die Checkliste mit den Anforderungen.

3. Risikoländerliste - ein NRW-spezifisches Verfahren

Wenn mehrfach in Warensendungen, welche nicht der Risikowarenliste unterliegen, Schädlingsbefall (Lebendbefall) des Verpackungsholzes festgestellt wird, werden die Ursprungsstaaten der Sendungen in Nordrhein-Westfalen als "Risikoländer" eingestuft. Waren aus diesen Ländern welche mit Holz verpackt sind, sind bis auf Weiteres, ebenso wie die Risikowaren zur pflanzengesundheitlichen Beschau anzumelden.

Zur Zeit ist kein Risikoland ausgewiesen. 

Sobald sich die Situation ändert, wird dies auf dieser Internetseite veröffentlicht.

 

4. Online Portal für Ihren Antrag auf eine Importbeschau

Eine "pflanzengesundheitliche Importkontrolle" ist über das EU-Internetportal "TRACES" zu beantragen. Die Handhabung von "TRACES" können Sie in einer Info nachlesen, welche in der rechten Spalte zum Download bereitsteht. Weiterführende Informationen finden Sie unter diesem Link.


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