Dienstleistung für den Waldbesitz
Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihres Waldes
Sie sind hier richtig, wenn Sie Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihres Waldes wünschen.
Sollten Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen haben, können Sie sich gerne an Ihr zuständiges Forstamt wenden.
Auf Wunsch bieten wir Ihnen maßgeschneiderte forstfachliche Unterstützung bei der Bewirtschaftung Ihres Waldes an, beispielsweise durch Beratung in Sachen:
- Waldbau
- Kulturbegründung/Waldverjüngung
- Holzernte
- Vermarktung von Forstprodukten wie z.B. Holz
So finden Sie Ihre Ansprechperson
Wir bieten Fachpersonal auf der gesamten Landesfläche durch unsere Forstämter.
Welches Forstamt für Ihre Region zuständig ist erfahren Sie hier.
Beförsterungsleistungen für Waldbesitzende
Wir unterstützen Sie bei der Verkehrssicherungspflicht
Wer Grundeigentum hat, trägt Verantwortung und somit die Haftung für bestimmte Gefahren, die vom Wald ausgehen können. So müssen Waldbesitzer nach geltender Rechtsprechung das Gefährdungspotential ihres Waldes in den Bereichen ermitteln und bewerten, in denen sie auch für waldtypische Gefahren eine Verkehrssicherungspflicht haben.
Vor diesem Hintergrund bietet Wald und Holz NRW privaten und kommunalen Waldbesitzerinnen und -besitzern als neue Dienstleistung die "visuelle Baumkontrolle" – die qualifizierte Kontrolle von Bäumen auf deren Stand und Bruchsicherheit – an.
Je nach Kundenwunsch übernimmt das zuständige Regionalforstamt folgende Dienstleistungen:
- Entwicklung und Erstellung eines Kontrollkonzeptes
- Visuelle Baumkontrolle mit
- Gefährdungsbeurteilung
- Kennzeichnung der zu entnehmenden Bäume und Kennzeichnung der Bäume mit Gefährdungspotential
- Bericht an den Auftraggeber mit Handlungsempfehlung
- Vermittlung eines Unternehmens, ggf. Ausschreibung der Leistungen für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber
- Einsatz und Kontrolle des Unternehmens bei der Durchführung der Maßnahmen (incl. Prüfung der Abrechnung).
- Durchführung der erforderlichen Maßnahmen durch Beschäftigte von Wald und Holz NRW
Wie wird das Kontrollkonzept erstellt?
Bevor eine Kontrolle von Waldflächen durchgeführt werden kann, muss ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden. Dies umfasst eine (kartenmäßige) Erfassung aller zu kontrollierenden Flächen und deren Einteilung in verschiedene Kontrollintensitätsstufen - zum Beispiel durch ein so genanntes Ampelsystem.
Die zu kontrollierenden Flächen werden in drei verschiedene farblich gegliederte Kategorien eingeteilt, wobei Faktoren, wie die aufstockende Baumart, deren Alter, der Pflegezustand, die Baumhöhe und der Standort eine Rolle spielen können.
Das Konzept hat ferner die Funktion, den notwenigen Aufwand der anschließenden Kontrolle einschätzen und ein entsprechendes Angebot erstellen zu können.
Wer übernimmt die visuelle Baumkontrolle und wie läuft sie ab?
Die visuelle Baumkontrolle wird durch qualifizierte Bedienstete von Wald und Holz NRW in Anlehnung an die so genannte zweistufige VTA-Methode (Visual Tree Assessment) durchgeführt:
- Die erste Stufe besteht aus einer fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme der Bäume auf Ihre Stand und Bruchsicherheit vom Boden aus.
- Werden hierbei Defektsymptome wie Rindenschäden, Pilzkonsolen, starke Totäste etc. festgestellt, findet in der zweiten Stufe eine eingehende fachliche Kontrolle, zum Beispiel durch Schonhammer und Sondierstab, statt.
Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob die Gefahr (z. B. ein Totast) punktuell beseitigt oder der Baum im Ganzen gefällt werden muss.
Wie häufig muss kontrolliert werden?
Der zeitliche Abstand zwischen den Kontrollen ist gesetzlich nicht vorgegeben. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs sollen Kontrollen in angemessenen Zeitabständen und in Abhängigkeit von Alter, Zustand und Standort der Bäume durchgeführt werden.
Wald und Holz NRW führt seine Kontrollen allgemein in Intervallen von 18 Monaten, im belaubten und unbelaubten Zustand, durch. In Ausnahmefällen wird auch alle sechs Monate kontrolliert.
Die endgültige Entscheidung über die zeitliche Abfolge und die Einteilung der Kontrollbereiche trifft der Waldbesitzer bzw. der Auftraggeber.
Welches sind die Inhalte der abschließenden Dokumentation?
- Bezeichnung des Begutachtungsabschnitts und Karte
- Zeitpunkt der Begutachtung
- Name der Kontrollperson
- Empfohlene Maßnahmen
- Dringlichkeitseinstufung