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Förderung für
den Waldbesitz

Förderung

Der Bund und das Land NRW fördern allerlei waldbauliche und ökologisch wertvolle Forstprojekte und holzwirtschaftliche Vorhaben mit öffentlichen Mitteln.

Nach § 10 Abs. 3 Landesforstgesetz soll die Forstwirtschaft « im Hinblick auf die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, insbesondere für das Klima, die Reinhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung sowie seines volkswirtschaftlichen Nutzens sachkundig betreut, nachhaltig gefördert und durch Maßnahmen der Strukturverbesserung gestärkt werden ».

Neuerung vom 08.03.2024

Ab sofort könnren Sie Ihre Förderanträge zur Extremwetterrichtlinie über das Oneline-Programm Wald-Web stellen. Näheres dazu finden Sie unter dem Menüpunkt «Extremwetterrichtlinie ».

Neuerung vom 01.01.2024

Auch den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Nordrhein-Westfalen liegt es besonders am Herzen, die vom Borkenkäferbefall betroffenen Waldflächen mit heimischen und klimastabilen Baumarten wiederaufzuforsten. Um Sie als Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer hierbei zu unterstützen, wurden die Fördersätze erhöht und das Förderangebot erweitert. Welche Fördermöglichkeiten bestehen und welches Angebot für Ihre individuelle Planung am besten passt, entnehmen Sie bitte dem Flyer zur Wiederbewaldung.

Neuerung vom Juli 2023

Die neuen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald ersetzt die bisherigen beiden Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und für den Körperschaftswald. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass die Förderangebote für den Privat- und Körperschaftswald nun wieder in einer Richtlinie zusammengefasst wurden. Daneben entfallen die Prosperitätsgrenze und die Beschränkungen einer Förderung der Naturnahen Waldbewirtschaftung außerhalb von Schutzgebieten für Kommunen. Die zeitlichen Befristungen der Erlasse vom 12.09.2022 für den Wegebau wurden bis zum 31.12.2024 verlängert.

 

Dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (als Teil der Landesforstverwaltung) obliegt es, die Fördermöglichkeiten für den Waldbesitz zu verwalten, zu genehmigen und zu überwachen.

   

Alles, was Sie zum Antragsverfahren wissen müssen, erfahren Sie aus diesem
Merkblatt von Wald und Holz NRW.

 

Informationsplattform für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Firma UNIQUE forestry and land use GmbH mit der Kommunikation und Begleitung im aktuellen forstlichen Veränderungsprozess beauftragt.

In diesem Rahmen wurde im Internet die Informationsplattform Waldbauernlotse für die Einführung der direkten Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse eingerichtet.

Grundlagen für konkrete Bewilligungen

In Anlehnung an den GAK-Rahmenplan hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) die einzelnen Förderbausteine in Förderrichtlinien zusammengestellt.

Näheres finden Sie in der rechten Säule.

Zu « De minimis » -Fragen finden Sie mehr unter  https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung/de-minimis-beihilfen !

Zur Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihren Revierförster bzw. an Ihr örtlich zuständiges Regionalforstamt.

 

(Stand der Seite: 05.02.2024)

Direkte Förderung

Direkte Förderung in FWZ (Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftl. Zusammenschlüssen)

Direkte Förderung in WG (Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften)

Waldbauernlotse (Informationsplattform für forstwirtschaftl. Zusammenschlüsse)

Holzwirtschaftliche Fördermaßnahmen

Holzvermarktung – «HOMA» (Förderung von Holzvermarktungs- organisationen)

«Holz Wissen» (Förderung des Wissenstransfers an den Hochschulen und Fachhochschulen)

Wiederaufbau-Richtlinie

Weitere Unterlagen

Rechtsgrundlagen 
(Erlasse)

Zusätzlich begründen Sie im Antrag auf Gestattung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VZM) die Dringlichkeit und geben weitere Erklärungen ab: 

Antrag auf Gestattung des VZM

Anlage zur Beschreibung der Maßnahme

Zum Herunterladen

Erklärung zur Änderung der Bankverbindung

Merkblatt zur Verifizierung der Bankdaten

(ggf. mit Kopie des Personalausweises und Kopie eines Kontoauszugs bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW einzureichen)


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