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Förderung für
den Waldbesitz

Direkte Förderung

in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FWZ)

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Betreuungsdienstleistungen zur eigenständigen und verantwortungsvollen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Nordrhein-Westfalens. Die Förderung zielt darauf ab, strukturelle Nachteile der Forstwirtschaft zu überwinden.

Inzwischen sind alle Förderanträge bewilligt und die Betreuungsdienstleistungen werden erbracht. Zum Abruf der Fördermittel reichen Sie regelmäßig Verwendungsnachweise ein. Um Fehlerquellen bei der Abrechnung auszuschließen, wurde ein Merkblatt zur Vermeidung der häufigsten Fehler erstellt.

Waldgenossenschaften nach Gemeinschaftswaldgesetz werden nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz gefördert.

Neuerung vom 26.02.2024:

Wald und Holz NRW stellt um auf elektronische Aktenführung. Die gesamte hier eingehende Post wird derzeit an eine Scanstelle bei IT NRW geschickt. Dort wird die Post eingescannt und digital an die Geschäftsstelle Forst zurückgeschickt. Um die Postlaufzeit zu verkürzen, wurden in einem ersten Schritt die Formulare zur Direkten Förderung angepasst. Förderanträge, Änderungsanträge, Verwendungsnachweise sowie im weiteren Verlauf des Jahres auch vorzeitige Mittelabrufe können Sie ab jetzt mittels der um zwei Vorblätter ergänzten Formulare direkt an die Scanstelle senden. Weitere Schreiben oder nachzureichende Anlagen, welche Sie mit der Post versenden möchten, schicken Sie bitte ebenfalls mit Vorblättern versehen an die Scanstelle. Hier finden Sie das Vorblatt.

Neuerung vom 05.01.2024:

Die Förderrichtlinie zur Direkten Förderung wurde am 28.11.2023 überarbeitet und in wesentlichen Teilen angepasst. Die Änderungen sind in der aktuellen Richtlinie farblich markiert. Sie gilt nur für Neuanträge und Änderungsanträge mit einer Erhöhung des bereits bewilligten Förderbetrages. Unter Erläuterungen zur Förderrichtlinie vom 28.11.2023 finden Sie Erläuterungen zur «neuen» Richtlinie.

Für bestehende Bewilligungen greift weiterhin die Richtlinie in der vorherigen Fassung. Aus diesem Grunde werden beide Richtlinienfassungen unten angeboten. 

Förderbar ist die Ausführung folgender (nicht der Holzvermarktung zuzuordnender) forstwirtschaftlicher Maßnahmen:

  • Wirtschaftsplanung,
  • biologische Produktion,
  • technische Produktion,
  • Förderung der Biodiversität im Wald.

Hierzu zählen auch gelegentliche oder anlassbezogene, fachliche und allgemeine Auskünfte, Anregungen und Informationen für Waldbesitzende in Nordrhein-Westfalen.

Eine weitere Änderung der «neuen» Förderrichtlinien betrifft die «De-minimis» -Regelung. Diese gilt nur noch für große Unternehmen (Beschäftigung von 250 oder mehr Personen und entweder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von mindestens 43 Mio. EUR), einschl. Kommunen (außer Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5.000 Einwohner).

Für alle anderen, vor dem 28.11.2023 bewilligten Anträge gelten weiterhin die 25 Hektar Mitgliedsfläche innerhalb des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses.

Als wesentliche Erleichterung ist das verschlankte Verwendungsnachweisformular zu nennen. Eine weitere Änderung betrifft die Auftragsvergabe. Aufträge ab einem Wert von 500.000 EUR sind nun öffentlich auszuschreiben, bei Aufträgen unterhalb dieser Wertgrenze sind weiterhin mindestens drei geeignete Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.

Förderanträge richten Sie bitte weiterhin direkt an die Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung in Münster. Ein Maßnahmenbeginn gilt als förderunschädlich, wenn vor Vertragsschluss ein Zuwendungsantrag bei der bewilligenden Stelle eingereicht wird. Helfen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse, nicht heilbare Förderhindernisse zu vermeiden, und nehmen Sie vorher Kontakt zu den Ansprechpartnern im grünen Kasten rechts auf, bevor Sie Angebote einholen oder einen Dienstleistungsvertrag abschließen.

Die Förderrichtlinie zur direkten Förderung, das Antragsformular sowie weitere Anlagen können Sie hier abrufen.

Förderbar ist die Ausführung folgender (nicht der Holzvermarktung zuzuordnender) forstwirtschaftlicher Maßnahmen:

  • Wirtschaftsplanung,
  • biologische Produktion,
  • technische Produktion,
  • Förderung der Biodiversität im Wald.

Hierzu zählen auch gelegentliche oder anlassbezogene, fachliche und allgemeine Auskünfte, Anregungen und Informationen für Waldbesitzende in Nordrhein-Westfalen.

Inzwischen gibt es eine Änderung der Förderrichtlinien, die die «De minimis» -Regelung betrifft. Wer weniger als 25,0 ha Mitgliedsfläche innerhalb des forstlichen Zusammenschlusses hat, braucht keine «De minimis»-Erklärung mehr vorzulegen und keine Leistungskalkulation mehr zu erstellen. Diese Änderung hat allerdings zur Folge, dass ein jährlicher Förderhöchstbetrag je Mitglied unter 25,0 Hektar festgesetzt werden musste.

Als wesentliche Erleichterung ist der Umgang mit Belegen zu nennen. Künftig sind Belege wie Rechnungen oder Zahlungsnachweise nur noch auf Verlangen vorzulegen. Es genügt, mit dem Verwendungsnachweis eine Belegliste einzureichen.

Eine weitere Änderung betrifft die Auftragsvergabe. Aufträge ab einem Wert von 500.000 EUR sind nun öffentlich auszuschreiben, bei Aufträgen unterhalb dieser Wertgrenze sind weiterhin mindestens drei geeignete Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.

Förderanträge richten Sie bitte weiterhin direkt an die Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung in Münster. Der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmenbeginn kann auf Antrag von mir schriftlich zugelassen werden. Sie müssen ihn jedoch vor Vertragsschluss zusammen mit dem Förderantrag beantragen und auf meine Genehmigung warten. Helfen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse, nicht heilbare Förderhindernisse zu vermeiden, und nehmen Sie vorher Kontakt zu den Ansprechpartnern im grünen Kasten rechts auf, bevor Sie Angebote einholen oder einen Dienstleistungsvertrag abschließen.

Die Förderrichtlinie zur direkten Förderung, das Antragsformular sowie weitere Anlagen können Sie hier abrufen.

Informationsplattform für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Firma UNIQUE forestry and land use GmbH mit der Kommunikation und Begleitung im aktuellen forstlichen Veränderungsprozess beauftragt.

In diesem Rahmen wurde im Internet die Informationsplattform Waldbauernlotse für die Einführung der direkten Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse eingerichtet.

(Stand der Seite: 29.02.2024)

Fragen rund um Beantragung, Bewilligung und Abwicklung

Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung

per Mail an:  Foerderung@wald-und-holz.nrw.de

Antragstellung und Bewilligung

Wald und Holz NRW
Tobias Gerbershagen
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147  Münster

Tel.: +49 251 91797 465
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Verwendungsnachweisverfahren

Wald und Holz NRW
Pia Brockhoff
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147  Münster

Tel.: +49 251 91797 475
vCard: laden

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