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Förderung für
den Waldbesitz

Waldschutz – Infomeldung Nr. 2 / 2024 vom 26.04.2024

Zunehmender Eichenprachtkäferbefall in NRW – Hinweise zur Bekämpfung

Abb.1: Zweifleckiger Eichenprachtkäfer (Agrilus biguttatus) (Foto: M. Zubrik).

Im Jahr 2023 wurde vor allem aus Hessen und Sachsen-Anhalt von der „Enteichung“ ganzer Eichenbestände durch Eichenprachtkäferbefall berichtet (einen Bericht finden Sie hier). Die Lage in NRW hingegen war bisher unauffällig (siehe Infomeldung 14/2023). Derzeit erhält das Team Wald- und Klimaschutz zunehmend Meldungen von absterbenden Eichen und Eichenbeständen, bei denen Eichenprachtkäfer eindeutig nachgewiesen wurden, bzw. wo es deutliche Hinweise auf Eichenprachtkäferbefall gibt. Es handelt sich vor allem um den Zweifleckigen Eichenprachtkäfer (Agrilus biguttatus), der sich in der Rinde von stärkeren Ästen und Stämmen entwickelt und den Blaugrünen Eichenprachtkäfer (Agrilus sulcicollis), der eher den Kronenbereich und kleinere Stämme befällt. Im Kreis Siegen-Wittgenstein kam es in einem 190-jährigen Bestand zu massivem Eichenprachtkäferbefall, der neben anderen Sekundärschädlingen, wie dem Eichensplintkäfer, zum Absterben von mindestens 40% eines 2,5ha großen Traubeneichenbestandes geführt hat.  

Mehr dazu: Waldschutz – Infomeldung Nr. 02 / 2024 vom 26.04.2024

 


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