Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
Weihnachtsaktion "Geschenke des Waldes"
1. Allgemeine Bedingungen
Veranstalter der Gewinnspiele ist der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Durch die Teilnahme an einem oder beiden Gewinnspielen erklären die Teilnehmer:innen ihr Einverständnis mit den Regeln der Gewinnspiele. Die Teilnahme ist innerhalb des im jeweiligen Gewinnspiel angegebenen Zeitraums möglich. Die Gewinnspiele finden ausschließlich auf unserem Instagram-Kanal @waldundholznrw statt.
2. Gewinn
Je Gewinnspiel können drei Teilnehmende je ein Buch „Das kann Wald“ von Peter Laufmann in Kooperation mit Wald und Holz NRW gewinnen. Der Gewinn kann weitergegeben werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung des Gewinns.
3. Teilnahme
Die Teilnahme an den Gewinnspielen ist kostenlos und möglich für alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland und einem Mindestalter von 18 Jahren. Je Gewinnspiel ist nur eine Teilnahme pro Person möglich. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Für die Teilnahme an den Gewinnspielen muss der/die Teilnehmende dem Instagram-Kanal @waldundholznrw folgen und ein den jeweiligen Gewinnspielregeln entsprechendes, selber geschossenes Foto entweder auf dem Teilnehmer:innen-eigenen Instagram-Kanal, der öffentlich sein muss, mit der Verlinkung zu @waldundholznrw posten oder per Direkt-Nachricht an @waldundholznrw schicken. Unter allen Teilnehmer:innen, deren Foto den Anforderungen des jeweiligen Gewinnspiels entspricht, werden die Buchpreise verlost. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen von Wald und Holz NRW sowie deren Angehörige.
4. Teilnahmefrist und Gewinnermittlung
Gewinnspiel 1 „Gericht mit Zutaten aus dem Wald“
Teilnahmezeitraum für das Gewinnspiel ist von Freitag, 01.12.2023 bis Dienstag, 12.12.2023. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Aus allen Teilnehmer:innen, die ein den Gewinnspielregeln entsprechendes, selber geschossenes Foto eingereicht haben, werden in der darauffolgenden Woche drei Gewinner:innen gezogen.Die Gewinner:innen werden per Direkt-Nachricht benachrichtigt. Sie haben ab der Gewinnmitteilung 14 Tage Zeit, ihren Gewinn per Direkt-Nachricht zu bestätigen, danach verfällt der Anspruch. Der Gewinn wird den Gewinner:innen auf dem Postweg zugeschickt. Dafür erklären sich die Gewinner:innen bereit, dem Veranstalter Vor- und Nachname sowie eine Lieferadresse mitzuteilen.
Gewinnspiel 2 „Schnappschuss aus dem Wald“
Teilnahmezeitraum für das Gewinnspiel ist von Mittwoch, 13.12.2023 bis Sonntag, 24.12.2023. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Aus allen Teilnehmer:innen, die ein Foto mit einem Schnappschuss aus dem Wald eingereicht haben, werden drei Gewinner:innen gezogen. Die Auslosung findet in der 1. KW 2024 statt. Die Gewinner:innen werden per Direkt-Nachricht benachrichtigt. Sie haben ab der Gewinnmitteilung 14 Tage Zeit, ihren Gewinn per Direkt-Nachricht zu bestätigen, danach verfällt der Anspruch. Der Gewinn wird den Gewinner:innen auf dem Postweg zugeschickt. Dafür erklären sich die Gewinner:innen bereit, dem Veranstalter Vor- und Nachname sowie eine Lieferadresse mitzuteilen.
5. Datenschutz und Copyright
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung der Gewinnspiele erhoben. Diese Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Meta Platforms, Inc. (Facebook/Instagram) und werden in keiner Weise von Meta Platforms, Inc. gesponsert, unterstützt oder organisiert. Weder der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen noch deren Kommunikationsagentur intention Werbeagentur GmbH sind in der Verpflichtung, das eingereichte Fotomaterial der Teilnehmer:innen auf die eventuelle Verletzung von Urheber- oder Nutzungsrechten (Rechte Dritter) zu überprüfen. Die Teilnehmer:innen tragen selbst die Verantwortung für das geteilte Fotomaterial und erklären mit ihrer Teilnahme verbindlich, die Nutzungsrechte an den eingesandten Fotos zu besitzen und dieses Recht, einschließlich des Rechts zur Veröffentlichung der eingesandten Fotos auf dem Instagram-Kanal @waldundholznrw an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu übertragen.
6. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.