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Förderung für
den Waldbesitz

Waldbiotopschutzprogramm

Das Waldbiotopschutzprogramm entstand 1994 im Rahmen der Vertragsvereinbarungen über Naturschutz im Wald (sog. Warburger Vereinbarung). In ihnen wurden die fachlichen Ziele des Naturschutzes im Wald sowie die Vereinbarung über die Regelungen zum Ausgleich der Interessen bei Ausweisung von Naturschutzgebieten im Wald zwischen dem Ministerium für Raumordnung und Landwirtschaft und dem Waldbesitzerverband Nordrhein-Westfalen e.V. geregelt.

Das Waldbiotopschutzprogramm umfasst die großflächig geplanten, teilweise schon bestehenden Naturschutzgebiete,

  • die Teil des landesweiten Biotopverbundes im Landesentwicklungsplan (LEP) NRW sind und
  • denen innerhalb dieser Gebietskulisse vorrangige Bedeutung für die in der Warburger Vereinbarung beschriebenen waldbaulichen Ziele zukommt.

Weiterhin wurden alle NATURA 2000 Gebiete in das Waldbiotopschutzprogramm aufgenommen. Es besteht auch die Möglichkeit weitere geplante oder bestehende Waldnaturschutzgebiete sowie Wälder die unter § 42 Landschaftsgesetz bzw. §30 BNatSchG der besonders geschützten Biotope fallen (vorwiegend Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Block- und Hangschluchtwälder), nach Einzelfallentscheidung in das Programm mit einzubeziehen.

Die Warburger Vereinbarung mit der erweiterten Kulisse des Waldbiotopschutzprogramms ist Grundlage für die Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald.


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