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Förderung für
den Waldbesitz

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Beruf Forstwirtin / Forstwirt im Jahr 2026

 
 

Veranstaltungsort:

Wald und Holz NRW
Forstliches Bildungszentrum
Alter Holzweg 93
59755 Arnsberg

mögliche Personenanzahl:

bis zu 20 Personen

Seminargebühr:

4.300,00 € / Person  
zzgl. Unterkunft und Verpflegung 

Termine s. unten

Fortbildungsnummer: 74

 

Ziel / Inhalt

Der Lehrgang beinhaltet Unterrichtsthemen, welche die Prüfungsanforderungen in den Teilen „Produktion und Dienstleistung“ und „Betriebs- und Unternehmensführung“ gemäß der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirtin/Forstwirt vom 21.05.2014 (ForstWiMeistPrV) vorsehen. Die Vorbereitung auf den Prüfungsteil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ kann von den Teilnehmenden selbstständig im Rahmen eines zweiwöchigen Lehrgangs bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, im Anschluss an den Vorbereitungslehrgang des Forstlichen Bildungszentrums für Waldarbeit und Forsttechnik NRW, besucht werden. Auf die Zulassung zum Vorbereitungslehrgang für die Meisterprüfung besteht kein Rechtsanspruch. Von der Zulassung zum Vorbereitungslehrgang unabhängig ist die Zulassung zur Meisterprüfung in der Forstwirtschaft, auf die ein Rechtsanspruch besteht, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die Zulassung zur Meisterprüfung sind der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vollständige Bewerbungsunterlagen bis zum Anmeldeschluss einzureichen. Nach Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen und Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Folgende Schutzausrüstung ist von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mitzubringen: Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage, Arbeitshandschuhe, Regenkleidung. 

Termine 

Januar bis September 2026 
Abschnitt 1: 12. Januar bis 27. März 
Abschnitt 2: 13. April bis 29. Mai 
Abschnitt 3: 08. Juni bis 19. Juni 

Fördermöglichkeiten 

Bildungsscheck (NRW / bis 500,00 €)
Bildungsurlaub

Zielgruppe

Forstwirtinnen und Forstwirte aller Waldbesitzarten sowie forstlicher Dienstleistungsunternehmen, die die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 1a der ForstWiMeistPrV erfüllen. 

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer 

1.    die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Landwirt/in oder in einem anderen landwirtschaftlichen Beruf (Gärtner/in, Pferdewirt/in, Forstwirt/in, Tierwirt/in etc.) bestanden hat und

2.   nach der Abschlussprüfung im Beruf Landwirt/ in mindestens zwei Jahre oder nach der Abschlussprüfung in einem anderen landwirtschaftlichen Beruf mindestens drei Jahre in der Landwirtschaft praktisch tätig war.

Zur Meisterprüfung wird auch zugelassen, wer ohne Ausbildung eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Landwirtschaft nachweist.

Zulassungsvoraussetzung ist die Teilnahme an der Informationsveranstaltung (Kurs-Nr. 73) inkl. des Auswahltests – die Kursplatzvergabe erfolgt nach einem Auswahlverfahren!

Ausrichtung

Wald und Holz NRW 
Zentrum für Wald und Holzwirtschaft (FB V)
Team Forstliches Bildungszentrum  

Veranstalter

Wald und Holz NRW Fachbereich V – Zentrum für Wald und Holzwirtschaft Forstliches Bildungszentrum NRW

Leitung

Thilo Wagner 
Wald und Holz NRW 
Zentrum für Wald und Holzwirtschaft (FB V)
Team Forstliches Bildungszentrum 

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