Forstwirtschaftsmeisterinnen und -meister

Am Forstlichen Bildungszentrum NRW werden Forstwirtinnen und Forstwirte zu Forstwirtschaftsmeisterinnen und -meister fortgebildet. Die Meisterprüfung rechtfertigt den zukünftigen Einsatz als betrieblicher Ausbilder, kann zur Leiterfunktion eines Arbeiterteams führen und kann eventuell das betriebliche Management eines Forstbetriebes nach sich ziehen. Qualifizierte Prüfungsabschlüsse können in einigen Bundesländern die Tore zu Fachhochschulausbildungen öffnen.

Ein Mann in Schutzkleidung steht mit einer elektronischen Sense im Wald.

In aller Regel ist das Interesse an der Lehrgangsteilnahme sehr groß. Wald und Holz NRW bietet daher mit der Landwirtschaftskammer als Prüfungsbehörde im Herbst des Vorjahres eine Informationsveranstaltung an. Sie thematisieren darin den Ablauf und die Inhalte der Lehrgänge sowie die abschließende Prüfung. Im Anschluss können die Interessierten ihre Fragen in der Gruppe wie auch im persönlichen Gespräch stellen. Themen des Kurses sind unter anderem Produktion und Dienstleistungen, Betriebs- und Unternehmensführung, Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung in der Forstwirtschaft bietet das Forstliche Bildungszentrum NRW in der Regel alle zwei Jahre an. Die Lehrgänge beginnen zum Anfang eines Kalenderjahres, umfassen netto ein halbes Jahr (nahezu 750 Unterrichtseinheiten) und enden mit der Meisterprüfung im November. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15, bis zu 20 Kandidatinnen und Kandidaten werden akzeptiert.

Vorbereitungskurse am Forstlichen Bildungszentrum NRW kosten Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühr (Unterkunft und Verpflegung werden gesondert in Rechnung gestellt). Die Kostensätze werden auf Anfrage mitgeteilt.

Eine Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt durch die laut Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle des Landes. Sie prüft vor allem, ob die persönlichen Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber erfüllt sind, hier:

  • berufliche Abschlussprüfung im entsprechenden Berufsfeld (hier: Forstwirtschaft)
  • zumindest 24 Monate nachweisliche Beschäftigung in dem Beruf, in welchem die Meisterprüfung angestrebt wird (also: Forstwirtschaft)

Vorbereitungslehrgänge sind nicht verpflichtend, in aller Regel allerdings Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfung. Finanzielle Unterstützung ist möglich gemäß Vorgaben des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), zuweilen auch kurz (aber nicht korrekt) "Meister-Bafög" genannt.

Die Vorbereitungskurse in Neheim werden bundesweit ausgeschrieben. Auch Interessierten aus NRW steht es frei, sich in anderen Bundesländern auf die Meisterprüfung vorbereiten zu lassen. In solchen Fällen ist es allerdings äußerst ratsam, sich auch der Meisterprüfung im entsprechenden Bundesland zu stellen.