Waldschutz-Infomeldung Nr. 8/2026

Großer Brauner Rüsselkäfer (Hylobius abietis): Aktuelle Gefährdungslage für junge Nadelbäume auf Kalamitätsflächen und Möglichkeiten im Pflanzenschutz

Schäden in NRW sind trotz der großen Wiederbewaldungsfläche aktuell gering, auf vielen Kalamitätsflächen besteht aber bei Nadelbaumpflanzung weiterhin ein Risiko. Kontrollen in August/September werden empfohlen, ein neues Pflanzenschutzmittel ist für die Anwendung zugelassen.

03.08.2026

Aktuelle Gefährdungslage

Aus 8 der 16 Forstämtern wurden für 2025 Schäden gemeldet. Die Schadfläche ist mit 89 ha im Vergleich zur bisher aktiv mit Nadelbäumen bepflanzten Kalamitätsfläche in NRW gering. Gegenüber dem Vorjahr ist ein Rückgang um rund ein Drittel festzustellen. Bei allgemein eher punktuellem Vorkommen lagen die Schwerpunkte des Auftretens in den Regionalforstämtern Kurkölnisches Sauerland und Oberes Sauerland (s. Abb.1 - blaue Kreise). Trotz des Rückgangs wird weiterhin zu Wachsamkeit geraten, da es immer noch viele Flächen gibt, auf denen es bei Bepflanzung mit Nadelbäumen zu Ausfällen durch Rüsselkäfer-Befall kommen kann. Die Karte in Abbildung 1 zeigt, in welchen Revieren und in welchem Umfang von 2022 bis 2025 Kalamitätsflächen entstanden sind (ab 50 ha/Revier). Aufgrund des massenhaft vorhandenen Brutmaterials besteht besonders auf diesen Flächen ein erhöhtes Befalls-Risiko für gepflanzte Koniferen, vor allem im ersten bis dritten Standjahr.

Angelockt werden die Käfer durch den Duft von bis zu drei Jahre alten Fichtenstubben. Hier legen sie im Zeitraum April/Mai bis August/September ihre Eier ab. Zwischenzeitlich fressen sie plätzeweise an Rinde und Bast junger Nadelbäume in der Nähe, um sich zu regenerieren. Nach i.d.R. 1-2 Jahren haben sich die Larven an den Stubbenwurzeln zu Jungkäfern entwickelt, die dann ebenfalls oberirdisch junge Nadelbaumstämmchen benagen (Reifungsfraß). Wenn der Fraß den ganzen Stamm umfasst („Ringelung“), stirbt die Pflanze ab. Die Lebensdauer des ausgewachsenen Käfers von 2-3 Jahren verlängert den Gefährdungszeitraum entsprechend. Fraßschwerpunkte liegen in April-Mai und August-September. Risikoflächen sollten daher in diesen Monaten gezielt kontrolliert werden.

Kontrolle auf Risikoflächen im Zeitraum August/September

Die Kontrolle kann stichprobenartig erfolgen an mindestens 100 (bis 200) Nadelbaum-Pflanzen pro Kulturfläche als visuelle Untersuchung der unteren 10–20 cm des Stämmchens auf frischen „Pockennarbenfraß“ der Käfer, das sind typische, helle, oft harzende Fraßstellen (s. Abb. 2). Bei Überschreitung des Schwellenwertes von 10% geschädigten Pflanzen besteht akuter Handlungsbedarf. Eine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln ist als Ultima Ratio möglich.

Aktuell zugelassene Pflanzenschutzmittel

Folgende Insektizide sind aktuell in Deutschland im Einsatzgebiet Forst gegen Hylobius abietis zugelassen (Tab.1).

Handels- nameWirkstoffZulassungs- endeAnwendungszeit- punkt: Verfahren

Aufwand- menge pro

Behandlg.

Applikation mitBienen
Karate® Forst FluessigLambda- Cyhalothrin31.08.2027Nach der Pflanzung: Spritzen der Einzelpflanzen (bis 60 cm) bei  Befallsbeginn

max. 0,08 l in 40 l Wasser bei 1000  Pfl; max

0,64 l/ha

Zangen- und GabeldüseB4

 

 

 

 

 

 

LANZARTA®

 

 

 

 

 

 

Chlorantra- niliprole

 

 

 

 

 

 

31.05.2028

unmittelbar vor der Pflanzung: Vorbeugendes Spritzen Einzelpflanze (bis 40 cm)

max. 60 ml/1000 Pflanzen in 20  l pro 1000 Pflanzen Wasser; Konzentration

0,3%

nur in hermetisch  abgeschlossenem Raum, nur  in geschlossenem automat.

Applikations- system

B4
nach der Pflanzung: kuratives Spritzen der Einzelpflanzen  in ersten beiden Jahren nach Auspflanzen (bis 40 cm): Februar bis September

max. 180 ml/ha

in 60 l/ha Wasser; Konz.: 0,3%

mit tragbaren GerätenB4

 

 

 

 

FORESTER®

 

 

 

 

Cypermethrin

 

 

 

 

31.01.2030

nach der Pflanzung: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf oder bei festgestellter Gefährdung: Spritzen der Einzelpflanzen  (bis max. 60 cm

Pflanzenhöhe).

max. 1 l/ha in 25 bis 50 l/ha Wasser; Konzentration 2-4%mit Zangen-oder Gabeldüse (vom Boden bis 15 cm über Wurzelhals, max. 3 bar)

B1

(bienenge- fährlich) -> nicht auf von  Bienen beflogene Pflanzen! 

(auch Unkräuter)

 

Die Zulassung von „KARATE FORST flüssig“, dem Vorgänger des in der Tabelle zuerst genannten Präparates, endete am 31.12.2025. Restbestände dürfen bis zum 30.06.2027 noch gegen den Großen Braunen Rüsselkäfer (oder zur Polterbehandlung gegen Borkenkäfer) eingesetzt werden. Bei der Anwendung der genannten Pflanzenschutzmittel sind alle rechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Geplante (Herbst-) Pflanzungen von Nadelbäumen auf oder in der Nähe von Kalamitätsflächen

Im Vergleich zu jungen Nadelbäumen aus Pflanzung gelten solche aus Naturverjüngung (auch) auf Kalamitätsflächen als deutlich widerstandsfähiger gegenüber Fraßschäden durch den Großen Braunen Rüsselkäfer. Ist keine geeignete Naturverjüngung vorhanden, kann durch eine drei- bis fünfjährige Wartezeit bis zur Pflanzung („Schlagruhe“ - bis zum Zeitpunkt, an dem sich die Rinde der Stubben ablöst) die Gefährdung durch den Großen Braunen Rüsselkäfer reduziert werden. Bedingung ist, dass in dem für die Pflanzen relevanten Zeitraum nicht in der nahen Umgebung neues Brutmaterial anfällt. Bei der Abwägung zur Schlagruhe sollten auch die Möglichkeit einer Verunkrautung bzw. Vergrasung der Fläche sowie der zeitweilige Produktionsausfall einbezogen werden. Eine Alternative kann die spätere Pflanzung unter Vorwald sein. Wenn Nadelbäume ohne vorherige Schlagruhe auf Fichten-Kalamitätsflächen oder in deren Nähe gepflanzt werden sollen, empfiehlt es sich, die Pflanzen mit bewährten Methoden vorbeugend gegen den Befall zu schützen (vergleichende Übersicht). Weiterführende Informationen s. unten benannte Quellen.