Das Land NRW und der Bund fördern verschiedene waldbauliche und ökologisch wertvolle Projekte im Wald und für den Wald mit öffentlichen Mitteln.
Die rechtliche Grundlage ist § 10 Abs. 3 Landesforstgesetz. Demnach soll die Forstwirtschaft im Hinblick auf die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, insbesondere für das Klima, die Reinhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung sowie seines volkswirtschaftlichen Nutzens sachkundig betreut, nachhaltig gefördert und durch Maßnahmen der Strukturverbesserung gestärkt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, bietet das Land NRW verschiedene Förderangebote an. Der Waldbauernlotse informiert Sie über die verschiedenen Förderangebote und unterstützt sie mit vielen wichtigen Informationen bei der Antragstellung. Anträge können über das Onlineportal Wald.Web gestellt werden.