Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für das Ausstellen gilt eine Übergangsfrist, die mit wenigen Ausnahmen am 31. Dezember 2026 endet.

Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im inländischen B2B- und B2G-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027. Mehr dazu erfahren

So erreichen uns Ihre Rechnungen

Wenn Sie unter diese Regelungen fallen, freuen wir uns, wenn Sie Ihre Rechnungen an Wald und Holz NRW im Format XRechnung oder, sofern Ihre Software dies unterstützt, als ZUGFeRD im Profil XRechnung stellen. Spätestens ab dem 1. Januar 2027 bitten wir Sie, diese Rechnungen ausschließlich über das zentrale E-Rechnungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen.

Bitte beachten Sie: Wald und Holz NRW ruft Rechnungen weder aus Kunden- oder Lieferantenportalen noch über Download-Links ab. Rechnungen, die nur zum Abruf bereitgestellt werden, können wir leider nicht bearbeiten. Bitte senden Sie uns Ihre Rechnung daher aktiv auf einem der folgenden Wege zu:

  • Über das E-Rechnungsportal: E-Rechnung.NRW
    Dort können Sie eine XRechnung erstellen oder eine bereits vorhandene elektronische Rechnung hochladen und versenden.
  • Per E-Mail an eingang[at]erechnung.nrw (eingang[at]erechnung[dot]nrw)

Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie auf Vergabe.NRW.

Leitweg-ID

Anhand der Leitweg-ID leiten wir Ihre Rechnung an die zuständige Stelle bei Wald und Holz NRW weiter. Die Leitweg-IDs, aufgeteilt nach Regionalforstämtern und Zentrale, finden Sie hier: Leitweg-ID-Liste NRW (Stand 01.09.2026)

Die zutreffende Leitweg-ID des Rechnungsempfängers muss zwingend in den strukturierten Rechnungsdaten stehen. Wo Sie sie eintragen, hängt von Ihrer Rechnungssoftware ab. Häufig finden Sie das Feld bei den Angaben zum Rechnungsempfänger, es heißt dann „Leitweg-ID“, „Käuferreferenz“ oder „Buyer Reference“.

Bitte beachten Sie außerdem

  • Wir unterstützen XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen im Profil XRechnung.
  • Bei Versand per E-Mail an eingang[at]erechnung.nrw (eingang[at]erechnung[dot]nrw) übermitteln Sie bitte ausschließlich die strukturierte XML-Datei. Eine ZUGFeRD-PDF-Datei mit eingebetteter XML kann nicht angenommen werden.
  • Pro Rechnung ist eine separate Übermittlung erforderlich.
  • Bitte geben Sie die Leitweg-ID vollständig und korrekt an.
  • Falls wir Ihnen bereits eine Prozess- oder Bestellnummer mitgeteilt haben, tragen Sie diese bitte unbedingt auf der Rechnung ein. Das beschleunigt die Bearbeitung.