Veranstaltungen anmelden

Gruppe von Menschen geht durch einen Mischwald.

Sie planen einen Laufevent durch den Wald, wollen Kurse zum Waldbaden oder Yoga im Wald anbieten? Dann gibt es folgendes zu beachten:

Zum Zwecke der Erholung dürfen die Wälder NRWs frei betreten werden. Wer allerdings eine Veranstaltung im Wald plant, muss diese beim zuständigen Regionalforstamt vorab anzeigen, also melden. Unsere Regionalforstämter finden Sie hier.  Den Antrag für eine organisierte Veranstaltung können Sie auch online ausfüllen: NRW Serviceportal - Leistung: Organisierte Veranstaltung im Wald anzeigen

Unsere Forstämter haben die Aufgabe, zu prüfen, ob eine Gefahr für den Wald oder seine Funktionen besteht. Zu den Funktionen gehören zum Beispiel die Holznutzung, der Schutz von Tieren, Pflanzen, Wasser und Luft aber eben auch der Wald als Erholungsraum für alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher. Falls nötig, können die Forstämter gegenüber dem Veranstalter Auflagen festlegen, die sicherstellen, dass keine Gefahren für den Wald entstehen oder die Veranstaltungen untersagen.

Eine Anzeigepflicht beim Forstamt besteht übrigens nicht, wenn es sich um eine organisierte Veranstaltung mit geringer Teilnehmerzahl (bis 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) zum Zwecke der Umweltbildung handelt. Die Zustimmung der Waldbesitzenden ist aber auch für solche Veranstaltungen erforderlich. 

Unabhängig von der Anzeigepflicht an die Forstämter ist zum Beispiel bei Volksläufen, Orientierungsläufen, Radrennen, Musikveranstaltungen und Waldfesten die Zustimmung des Waldbesitzers erforderlich. Diese Veranstaltungen sind nicht mehr durch das allgemeine Betretungsrecht gedeckt, so dass von einer Benutzung des Waldes „zum Zwecke der Erholung“ nicht mehr gesprochen werden kann.