Die einjährige Forstinspektoranwärterzeit ist der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Forstdienst. Im Anschluss leiten viele Forstinspektorinnen und -inspektoren Reviere. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes forstliches Bachelorstudium. Jährlich bilden wir maximal 20 forstliche Bachelorabsolventinnen und -absolventen als Forstinspektoranwärterinnen und -anwärter in den Regionalforstämtern aus. Als Einheitsforstverwaltung bilden wir in allen drei Geschäftsfeldern „Landeseigener Forstbetrieb“, „Dienstleistung“ und „Hoheit“ aus.
Unsere Vorbereitungsdienste haben eine bundesweite Anerkennung mit einer Laufbahnbefähigung für die Laufbahnen des gehobenen bzw. höheren Forstdienstes (Laufbahnbefähigung) und eröffnen die Möglichkeit einer Verbeamtung.
Die praxisnahe Laufbahnprüfung für den gehobenen Forstdienst wird jährlich an wechselnden Standorten in NRW durchgeführt und beinhaltet drei Klausuren im Juni und eine Waldprüfung mit acht Stationen sowie eine mündliche Prüfung in fünf Prüfungsgebieten im September. Die Bewerbung auf den Vorbereitungsdienst ist spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin (31. Juli jeden Jahres) einzureichen.
Bewerben Sie sich bitte mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen über das Online-Bewerbungsportal des Landes NRW.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen (in einem Dokument) beizufügen:
- Anschreiben
- Lebenslauf (tabellarisch)
- ggf. Motivationsschreiben
- Studiennachweise (Zeugnisse und Urkunden aus dem Bachelor- und evtl. Masterstudium)
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (oder Fachhochschulreife)
- Nachweis Jagdschein
- Nachweis Führerschein (Klasse B)
- Nachweise und Arbeitszeugnisse über die Ableistung forstlicher Praktika sowie über etwaige berufliche Tätigkeiten
- Nachweise über weitere Zertifikate und Urkunden (z.B. Sachkundenachweis Pflanzenschutz, Waldpädagogikzertifikat, Ausbilder/innenschein, Motorsägenschein)
In einer zweiten Datei muss ein Bewerbungsfoto hochgeladen werden.
Bei fehlenden Unterlagen, bitten wir Sie eine Begründung anzugeben. Nach Absprache ist es möglich Unterlagen nach der Bewerbungsfrist nachzureichen.
Nach der Zuweisung eines Ausbildungsplatzes erfolgt die Anforderung
- eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde,
- einer beglaubigten Kopie des Bachelorzeugnisses und der Urkunde
Die Bescheinigung der Forstdiensttauglichkeit erfolgt über eine spezielle Untersuchung durch den Betriebsarzt von Wald und Holz NRW vor bzw. am Einstellungstermin. Hierzu erhalten alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber eine gesonderte Nachricht.
Die Ausbildungsplätze für die Vorbereitungsdienste sind im ganzen Land Nordrhein-Westfalen verteilt. Da es Regionalforstämter gibt, die nicht alle drei Geschäftsfelder (Landeseigener Forstbetrieb, Dienstleitung und Hoheit) aufweisen, wird eine Ausbildungskooperation mit einem Nachbarforstamt geschlossen.
Beispiel: Das RFA Soest-Sauerland hat die Geschäftsfelder Dienstleistung und Hoheit. Die Ausbildung im Geschäftsfeld Landeseigener Forstbetrieb erfolgt im RFA Arnsberger Wald.
Gliederung des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Forstdienst
Nach zwei Einstellungs- und Informationstagen in der Zentrale von Wald und Holz NRW in Münster, beginnt der Vorbereitungsdienst im jeweiligen Regionalforstamt mit ein bis zwei Wochen Einführungszeit.
Der Ausbildungsabschnitt I gliedert sich wie folgt:
- Begleitung der Revierleitung im Staatswald inkl. Hoheit
- Begleitung der Revierleitung im Privat- und Körperschaftswald inkl. Hoheit
Zusätzlich Kennenlernen der Tätigkeitsfelder:
- Planung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Umweltbildung
Die Forstinspektoranwärter/-innen verschaffen sich einen Überblick über die Aufgaben der Fachgebiete Hoheit und Zentrale Dienste sowie über die Innendiensttätigkeiten der Fachgebiete Landeseigener Forstbetrieb und Privat- und Körperschaftswald.
Die Inhalte der Ausbildung in den Ausbildungsabschnitten I und II werden ergänzt durch interne und externe Lehrgänge und Seminartage.
Während der Ausbildungsabschnitte I und II findet eine Vielzahl an Seminartagen statt.
- Vier einwöchige interne Verwaltungslehrgänge zusammen mit den Forstreferendar/-innen mit den Schwerpunkten Recht und Verwaltung sowie zahlreichen forst- fachlichen Themen inkl. Naturschutz.
- Forsteinrichtungslehrgang (zweiwöchiger Lehrgang plus zusätzliche Seminartage Waldbau, Standort- und Vegetationskunde)
- Seminare zu Vegetation und Standortskunde
- Ausbildungsjagd mit Seminartag zur Jagdorganisation, Wildprethygiene - Wildpretversorgung und Tipps für erfolgreiches Jagen auf Bewegungsjagden.
- Indoor-Outdoor-Anschuss-Seminar – “Der Kugelschuss auf Schalenwild, richtiges Verhalten vor und nach dem Schuss”
- Strukturierte Seminartage in den Ausbildungsforstämtern von Wald und Holz NRW sowie im Privat- und Kommunalwald (zusammen mit den Forstreferendarinnen und -referendaren)
- Rhetorik-/ Kommunikationsseminar
- Optimale mentale Prüfungsvorbereitung mit einer Diplom-Psychologin
- Modellwaldprüfung (Simulation einer kompletten Waldprüfung) mit acht Prüfstationen im Sommer mit Prüfer-/innen-Feedback
- Hospitationen/Wahlstationen für maximal zwei Wochen als Option in Betrieben des Clusters Forst- und Holzwirtschaft einschl. Naturschutz in Nordrhein-Westfalen
Die Verpflegung und Unterbringung während der Lehrgänge und Seminartage wird zentral gesteuert.
In den Fachbereichen:
- Waldbau, Forstschutz, Wildbewirtschaftung
- Forstliche Nutzung, Waldarbeit und Forsttechnik
- Raumordnung, Naturschutz und Landschaftspflege
- Allgemeine und fachbezogene Rechtsgrundlagen
- Allgemeine und fachbezogene Verwaltungsgrundlagen einschließlich Finanzmanagement, Haushaltswesen, Förderung, Qualitäts-, Arbeitssicherheits- und Umweltmanagement
Prüfungsablauf:
- Schriftlich: drei Klausuren an drei Tagen im Juni, ausgewählt aus den fünf Fachbereichen (30 % der Endnote)
- Waldprüfung mit acht Stationen im September (30 % der Endnote)
- Mündliche Prüfung in allen fünf Fachbereichen im September (30 % der Endnote)
- Beurteilung aus dem Regionalforstamt und den Forstbetriebsbezirken (10 % der Endnote)