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Waldschutz – Infomeldung Nr. 1 / 2024 vom 08.02.2024

09.02.24

Die EU verlängert die Genehmigung von Glyphosat bis 15.12.2033 – geplantes Anwendungsverbot in Deutschland vorläufig ausgesetzt

Die Europäische Kommission hat am 28.11.2023 die Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat auf EU-Ebene für weitere 10 Jahre genehmigt (Zulassungsende 15.12.2033).

Was bedeutet die Entscheidung für Deutschland? 

  • Das vollständige Anwendungsverbot nach §1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) von Glyphosat und Glyphosat-Trimesium zum 01.01.2024 wurde vorläufig ausgesetzt. Diese Eilverordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft. Eine langfristige Entscheidung der weiteren Glyphosat-Strategie wird also in der ersten Hälfte 2024 erwartet.  
  • Des Weiteren wurden die Zulassungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel, die zum 15.12.2023 ausliefen, vom Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um ein weiteres Jahr verlängert (Zulassungsende 15.12.2024). Dies betrifft alle 33 für den Forst zugelassenen Präparate.

Mehr dazu: Waldschutz – Infomeldung Nr. 01 / 2024 vom 08.02.2024


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