06.04.2022
Waldschutz – Infomeldung Nr. 3/Stand 2022 vom 21.03.2022
Trotz gut voranschreitender Aufarbeitung ist die Borkenkäfergefahr keineswegs gebannt!
Durch die günstige Holzmarktsituation und landesweit betrachtet abnehmende Borkenkäferkalamität konnten im Winter bisher die meisten forstschutzrelevanten Käferbäume in Nordrhein-Westfalen aufgearbeiten werden. Wichtig ist es, trotz Windwurfereignissen an dieser konsequenten Aufarbeitung und dem schnellen Transport aus dem Wald bis zum Haupflug des Buchdruckers festzuhalten. Weiterhin müssen in zweiter Priorität die zumeist kleinflächigen Windwürfe aus dem Februar ebenfalls zügig aufgearbeitet und aus dem Wald geschafft werden, damit keine neuen Käferbrutstätten entstehen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass landesweit in diesem Winter fast die gleichen Aufarbeitungs- und Transportkapazitäten verfügbar waren wie im Winter 2020/2021. Der Holzabsatz war in diesem Winter sogar noch besser als im Vorjahr. Insofern besteht in diesem Jahr die seit Beginn der Kalamität günstigste Option, dass wir vor dem Flugbeginn des Buchdruckers „vor die Lage“ kommen und sämtliches forstschutzrelevates Holz* incl. dem Windwurfholz der Stürme Ylenia (16.02.22), Zeynep (18.02.22) und Antonia (20.02.22) und incl. den Resthölzern aufgearbeitet und aus dem Wald abgefahren sein könnte (siehe Abb. Nr. 1). *= stehend von Buchdrucker befallene Fichten
Folgende Prioritäten sind essentiell:
- Einschlag und Abfuhr des forstschutzrelevanten Holzes in die Sägewerke oder in den Export incl. Kronenholz und Erdstammstücke einschließlich des aus den drei Stürmen im Februar 2022 resultierenden Windwurfholzes möglichst vor dem 15.04.2022
- Wenn die Abfuhr des eingeschlagenen Holzes trotz aller Möglichkeiten, auch der Selbstwerbung, nicht möglich ist (Polterung im Wald), sind weitere integrierte Buchdruckerbekämpfungsmaßnahmen bis hin zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als Ultima Ratio durchzuführen (siehe Anlage).
- Sollten es ggf. regional Bereiche geben in denen nicht das gesamte Käfer- und Windwurfholz aufgearbeitet werden kann, sollte konsequent und systematisch von den noch gesunden und zu schützenden Fichtenbeständen zu den Einzelwürfen und Nestern in den Mischbeständen bzw. in der freien Landschaft vorgegangen werden.
- Schließlich sind Kleinflächen vor Großflächen zu priorisieren (siehe Abb. 2), da hier der Brutraum der latenten Population schneller aufgebraucht ist und gesunde Fichten befallen werden!
Diese Zusammenhänge gelten grundsätzlich auch bei der Aufarbeitung von durch Buchdrucker befallenen Fichten – allerdings gilt hier, dass eine „Kleinfläche“ gegebenenfalls schon eine einzelne Fichte ist!
Folgendes Handeln ist in der aktuellen Situation ausgesprochen kontraproduktiv und muss unterbleiben
1. Keine Lebendkonservierung von Windwurfholz!
2. Kein Belassen von unbehandelten Holzpoltern im Wald nach dem 15. April 2022!
3. Kein Belassen von unbehandelten Kronen und Erdstammstücken auf den Fläche nach dem 15. April 2022!
Die bodenüberwinternde Buchdrucker nicht vergessen
Aus den o.a. ca. 1,8 Mio. fm Käferholz resultiert eine potenielle Überwinterungsfläche von ca. 4.200 ha. Die Bandbreite der im Boden überwinternden Käferzahlen schwanken von 26.122 bis 1.378.877 pro ha (siehe unsere Waldschutz - Infomeldung Nr. 3 / 2020 vom 25.03.2020).
Ab dem 15. April 2022 gilt es deshalb, die an die „Schadflächen“ angrenzenden vitalen Fichtenbestände durch Abfanglinien mit Buchdruckerschlitzfallen zu schützen. Ziel ist es dabei, einen Großteil des ersten Ansturms der Käfer unschädlich zu machen und den unweigerlich kommenden Stehendbefall zu minimieren. Hierzu erscheint demnächst eine gesonderte Infomeldung.
Anlagen: Integrierte Borkenkäferbekämpfung und Liste zugelassener Pflanzenschutzmittel
Autoren: Dr. Mathias Niesar, Dr. Gero Hütte-von Essen, Dr. Ole Theisinger , Norbert Geisthoff , André Lieffertz, Lisa Stange, Marion Jacoby, Andreas Voß, Johannes Bürvenich