Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen
- Entscheidung erst nach genauer Flächenanalyse, unter Beachtung von Naturverjüngungspotenzial, Standort, rechtlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen treffen (L12)
- Beachtung der Herkunftsempfehlungen für Baum- und Straucharten in NRW (L11)
- Waldtypenkartierung von Wald und Holz NRW beachten
- Chancen einer gemeinsamen Pflanzenbestellung für den Zusammenschluss nutzen
Für die Wiederbewaldung stehen Fördermittel des Landes zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.wald.nrw.de/foerderung. Bei Fragen zur Förderung beantworten Ihnen gerne Ihre Försterin oder Ihr Förster vor Ort