Holzbereitstellung und Vermarktung
Folgende Grundsätze gelten für die Holzbereitstellung und -vermarktung immer, aber besonders im Falle einer Kalamität:
- Es sollte eine Sammlung bestehender Holzkaufverträge geben.
- Abnahmemengen und Abnahmezeitpunkte der verschiedenen Käufer müssen bekannt sein.
- Aushaltungskriterien der verschiedenen Holzkäufer müssen vorliegen und den Mitgliedern bei Bedarf ausgehändigt werden können.
- Zuständigkeiten und Kommunikationswege müssen klar geregelt sein und auch eingehalten werden.
- Ohne Sicherheitsleistungen (z. B. Bankbürgschaft, Abschlagszahlung) keine Abfuhrfreigabe!