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Förderung für
den Waldbesitz

Staatssekretär Dr. Martin Berges im Bergischen Land

Forstliche Dienstleistungen im Fokus

06.11.25Waldblatt

Der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV), Dr. Martin Berges, besuchte am 22. Juli das Bergische Land, um sich vor Ort über die forstlichen Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen zu informieren. Auf dem Programm standen Besuche beim Regionalforstamt Bergisches Land in Gummersbach am Vormittag sowie beim Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland in Lindlar am Nachmittag.

Staatssekretär Dr. Martin Berges zu Besuch im Regionalforstamt Bergisches Land. (Foto: Thomas Nilius/LB WH NRW)

Im Austausch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Regionalforstamts in Gummersbach betonte Dr. Berges die zentrale Rolle der Einheitsforstverwaltung für eine nachhaltige und effiziente Betreuung des Waldes in Nordrhein-Westfalen. „Das Geschäftsfeld Dienstleistung ist und bleibt eine wesentliche Aufgabe des Landesbetriebs Wald und Holz NRW und damit der Regionalforstämter“, hob der Staatssekretär hervor.

Die forstlichen Dienstleistungen des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen werden den Forstbetriebsgemeinschaften nunmehr seit fünf Jahren durch die Försterinnen und Förster im Wettbewerb mit Beförsterungsdienstleistern angeboten. Damit wird eine kompetente und an der Nachfrage des Waldbesitzes orientierte Betreuung, insbesondere der forstlichen Zusammenschlüsse, in Nordrhein-Westfalen allerorten gewährleistet.

Bei seinem Besuch beim Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland gratulierte er Freiherr von Landsberg-Velen zur Auszeichnung mit dem Deutschen Waldpreis 2025 als ein herausragendes Beispiel dafür, wie moderne Forstbetriebsgemeinschaften den privaten Waldbesitz stärken können.

Mit seinem Besuch unterstrich Staatssekretär Dr. Berges die Bedeutung der forstlichen Beratung in Nordrhein-Westfalen als wesentlichen Erfolgsfaktor für den Erhalt aller Waldfunktionen, die im Bergischen Land vor allem durch die Kleinprivatwälder und deren Forstbetriebsgemeinschaften zur Verfügung gestellt werden.


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