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Förderung für
den Waldbesitz

Exportware mit Verpackungsholz

in "Nicht - EU - Staaten"

Bei jedem Export von Waren welche mit Holz verpackt sind, müssen die Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes berücksichtigt werden. Haben Länder außerhalb der EU den IPPC Standard ISPM Nr. 15 anerkannt, müssen die Holzverpackungen ISPM 15 konform hergestellt worden sein. 

Exporteure finden in diesem Merkblatt wichtige Informationen über die Versendung von Waren mit Holzverpackungen.

Regelung bei Staaten die den IPPC, Standard ISPM 15 anerkennen

Weltweit haben weit über 100 Staaten den IPPC - Standard ISPM 15 anerkannt.

Liste der Länder, die den IPPC-Standard anerkannt haben

Diese Vorschrift vereinfacht den Handel von Waren mit Holzverpackungen ganz erheblich. Denn hat ein Land den ISPM 15 Standard anerkannt, genügt es, die Verpackung mit dem IPPC - Stempel an 2 Seiten sichtbar zu markieren. Diese Markierungen ersetzen ein Pflanzengesundheitszeugnis und dürfen weltweit nur von registrierten Betrieben aufgebracht werden.

In NRW registrierte Betriebe

Regelung bei allen anderen Staaten

Für Exporte in Staaten, welche diesen Standard nicht notifiziert haben, sind die dort gültigen allgemeinen pflanzengesundheitlichen Einfuhrbestimmungen zu berücksichtigen.

Liste der Einfuhrvorschriften

In diesen Fällen benötigen Sie in der Regel für Holzverpackungen ein "Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ)". Ein solches PGZ können Sie über www.pgz-online.de beantragen. Nach der erforderlichen Registrierung in diesem Programm richten Sie Ihren Antrag an die Dienststelle "Nordrhein-Westfalen Forst".

Die Handhabung von "PGZ-Online" können Sie in dieser Kurzinfo oder in der ausführlichen Darstellung nachlesen.

Bei Fragen zum Programm oder zu den Antragsunterlagen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 02931 - 7866 - 456

Australien: Befristete Maßnahmen gegen die marmorierte Baumwanze Halyomorpha halys

Für bestimmte Waren, die zwischen und einschließlich dem 01.09. des Kalenderjahres und dem 30.04. des darauffolgenden Jahres nach Australien exportiert werden, hat Australien befristete Maßnahmen gegen die Einschleppung der marmorierten Stinkwanze Halyomorpha halys für Sendungen mit Hochrisiko- und Risikowaren, u.a. aus Deutschland, erlassen.

Hier finden Sie die entsprechenden Warengruppen und weitere Informationen:

Informationen zu Warenexporten nach Australien


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