Forstrecht
Veranstaltungsort: Regionalforstamt Ruhrgebiet, Gelsenkirchen
mögliche Personenanzahl: 25
Seminargebühr: 105,00 €/Person inklusive Verpflegung und MwSt. (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB] der Seminarangebote von Wald und Holz NRW)
Anmeldeschluss: 19.08.2019
Fortbildungsnummer: 12
Ziel / Inhalt
Der Wald wird auf verschiedenste Art und Weise genutzt. Hierzu sind rechtliche Regelungen meist unerlässlich. Das Seminar befasst sich mit aktuellen und grundsätzlichen Fragen des Forst- und forstbezogenen Naturschutzrechts.
Die Inhalte aktueller Gerichtsurteile werden dargestellt und deren „Auswirkungen“ auf forstliches Handeln verdeutlicht.
Geeignet zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.
Zielgruppe
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstbedienstete aus dem Privat- und Kommunalwald Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wald und Holz NRW<br />Fachanwälte
Ausrichtung
Wald und Holz NRW<br />Fachbereich I<br />Serviceteam Aus- und Fortbildung
Veranstalter
Wald und Holz NRW Justitiariat und Fachbereich IV – Hoheit, Schutzgebiete, Umweltbildung
Leitung
Yuri Kranz, Wald und Holz NRW, Justitiariat
Martin Sturzenhecker, Wald und Holz NRW, Fachbereich IV – Hoheit, Schutzgebiete, Umweltbildung
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