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Förderung für
den Waldbesitz

Besteuerung in der Forstwirtschaft

 
 

Veranstaltungsort:

Wald und Holz NRW
FB V – Zentrum für Wald und Holzwirtschaft
Forstliches Bildungszentrum NRW
Alter Holzweg 93
59755 Arnsberg

mögliche Personenanzahl:

25

Seminargebühr:

120 €/Person inklusive Verpflegung und MwSt. (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB] des Forstlichen Bildungsprogramms)

Termin:

Anmeldeschluss: 12.04.2023

Fortbildungsnummer: 21

 

Ziel / Inhalt

Überblick über allgemeine steuerliche Regelungen in der Forstwirtschaft. Dabei werden auch aktuelle Neuerungen mit Bezug zur Forstwirtschaft behandelt (Kalamitäten, Einschlagsbeschränkung nach Forstschäden-Ausgleichsgesetz und steuerliche Folgen, Grundsteuerreform 01.01.2025). An Fallbeispielen aus der Praxis werden einige Themen veranschaulicht. Ein Service für unsere Kundinnen und Kunden: Bei rechtzeitiger Mitteilung besteht die Möglichkeit, konkret eingereichte Themenwünsche und Fragen der Teilnehmenden zu behandeln. Themenwünsche und Fragen richten Sie bitte bis zum 01.05.2023 an forstliches-bildungszentrum@wald-und-holz.nrw.de zur Weiterleitung an Dr. Klaus Hillebrand.

Grunderwerbsteuer für Waldflächen?

  • Holzaufwuchs als Scheinbestandteil eines Grundstückes künftig grunderwerbsteuerfrei?
  • Veräußerung von Weihnachtsbaumkulturen teilweise grunderwerbsteuerfrei ?
  • Wie muss der Kaufvertrag aussehen?

Grundsteuer-Reform

  • Erklärung bis zum 31.1.2023: und jetzt? Sachstandsbericht zur Reform
  • Nutzung des Grundsteuer-Geodatenportals als Grundlage für die eigene Erklärung
  • Was gehört alles zur forstwirtschaftlichen Nutzung?
  • Wie erkläre ich Änderungen zum 1.1.2023 ff?

Umsatzsteuerliche Besonderheiten für Forstbetriebe

  • Wahlrechte und Grenzen der USt-Pauschalierung
  • Brennholz-Vermarktung: Hobby, gewerblich, LuF-Betrieb
  • Fördermittel als Leistungsaustausch?
  • Forstunternehmer als Dienstleister für FBG und Waldbesitzer
  • Direkte Förderung ohne Solidarmodell

Einkommensteuer: Grundlagen für Forstbetriebe

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Betriebsausgaben-Pauschalierung sowie pauschale Gewinnermittlung nach § 13a
  • Brennholzentnahme für den Privatverbrauch
  • Besondere Regelungen für Kalamitätsnutzungen 2018–2022
  • Einschlagsbeschränkung nach ForstschädenAusglG und steuerliche Folgen
  • Abgrenzung der Mengen und Zahlungsströme bei abweichendem Wirtschaftsjahr
  • Betriebsausgaben oder Buchwerte für Wiederaufforstung
  • Ertragsbesteuerung von Förderung nach Förderrichtlinie Extremwetter

Anreise

bis 9:00 Uhr

Beginn und Ende der Veranstaltung

9:30 bis 16:30 Uhr

Fördermöglichkeiten

Bildungsscheck (NRW/bis 500,00 €)
Bildungsurlaub

Zielgruppe

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstbedienstete aus dem Privatwald, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wald und Holz NRW mit Betreuungsaufgaben

Ausrichtung

Wald und Holz NRW
FB V – Zentrum für Wald und Holzwirtschaft
Forstliches Bildungszentrum NRW

Veranstalter

Wald und Holz NRW Fachbereich V – Zentrum für Wald und Holzwirtschaft Forstliches Bildungszentrum NRW

Leitung

Dr. Klaus Hillebrand
Referent für land- und forstwirtschaftliches Sachverständigenwesen in der Oberfinanzdirektion NRW

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