Besteuerung in der Forstwirtschaft
Veranstaltungsort:
FB V – Zentrum für Wald und Holzwirtschaft
Forstliches Bildungszentrum NRW
Alter Holzweg 93
59755 Arnsberg
mögliche Personenanzahl:
Seminargebühr:
120 €/Person inklusive Verpflegung und MwSt. (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB] des Forstlichen Bildungsprogramms)
Anmeldeschluss: 12.04.2023
Fortbildungsnummer: 21
Ziel / Inhalt
Überblick über allgemeine steuerliche Regelungen in der Forstwirtschaft. Dabei werden auch aktuelle Neuerungen mit Bezug zur Forstwirtschaft behandelt (Kalamitäten, Einschlagsbeschränkung nach Forstschäden-Ausgleichsgesetz und steuerliche Folgen, Grundsteuerreform 01.01.2025). An Fallbeispielen aus der Praxis werden einige Themen veranschaulicht. Ein Service für unsere Kundinnen und Kunden: Bei rechtzeitiger Mitteilung besteht die Möglichkeit, konkret eingereichte Themenwünsche und Fragen der Teilnehmenden zu behandeln. Themenwünsche und Fragen richten Sie bitte bis zum 01.05.2023 an forstliches-bildungszentrum@wald-und-holz.nrw.de zur Weiterleitung an Dr. Klaus Hillebrand.
Grunderwerbsteuer für Waldflächen?
- Holzaufwuchs als Scheinbestandteil eines Grundstückes künftig grunderwerbsteuerfrei?
- Veräußerung von Weihnachtsbaumkulturen teilweise grunderwerbsteuerfrei ?
- Wie muss der Kaufvertrag aussehen?
Grundsteuer-Reform
- Erklärung bis zum 31.1.2023: und jetzt? Sachstandsbericht zur Reform
- Nutzung des Grundsteuer-Geodatenportals als Grundlage für die eigene Erklärung
- Was gehört alles zur forstwirtschaftlichen Nutzung?
- Wie erkläre ich Änderungen zum 1.1.2023 ff?
Umsatzsteuerliche Besonderheiten für Forstbetriebe
- Wahlrechte und Grenzen der USt-Pauschalierung
- Brennholz-Vermarktung: Hobby, gewerblich, LuF-Betrieb
- Fördermittel als Leistungsaustausch?
- Forstunternehmer als Dienstleister für FBG und Waldbesitzer
- Direkte Förderung ohne Solidarmodell
Einkommensteuer: Grundlagen für Forstbetriebe
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Betriebsausgaben-Pauschalierung sowie pauschale Gewinnermittlung nach § 13a
- Brennholzentnahme für den Privatverbrauch
- Besondere Regelungen für Kalamitätsnutzungen 2018–2022
- Einschlagsbeschränkung nach ForstschädenAusglG und steuerliche Folgen
- Abgrenzung der Mengen und Zahlungsströme bei abweichendem Wirtschaftsjahr
- Betriebsausgaben oder Buchwerte für Wiederaufforstung
- Ertragsbesteuerung von Förderung nach Förderrichtlinie Extremwetter
Anreise
bis 9:00 Uhr
Beginn und Ende der Veranstaltung
9:30 bis 16:30 Uhr
Fördermöglichkeiten
Bildungsscheck (NRW/bis 500,00 €)
Bildungsurlaub
Zielgruppe
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstbedienstete aus dem Privatwald, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wald und Holz NRW mit Betreuungsaufgaben
Ausrichtung
Wald und Holz NRW
FB V – Zentrum für Wald und Holzwirtschaft
Forstliches Bildungszentrum NRW
Veranstalter
Wald und Holz NRW Fachbereich V – Zentrum für Wald und Holzwirtschaft Forstliches Bildungszentrum NRW
Leitung
Dr. Klaus Hillebrand
Referent für land- und forstwirtschaftliches Sachverständigenwesen in der Oberfinanzdirektion NRW
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