Arten- und Lebensraumschutz im Wald
Veranstaltungsort:
Gelsenkirchen
mögliche Personenanzahl:
Seminargebühr:
110,00 €/Person inklusive Verpflegung und MwSt.
(siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB] des Forstlichen Bildungsprogrammes)
des
Forstlichen Bildungsprogramms)
Anmeldeschluss: 02.09.2021
Fortbildungsnummer: 9
Ziel / Inhalt
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Überblick über den rechtlichen und forstlichen Handlungsbedarf, der sich aus dem Biotop- und Artenschutz im Wald aufgrund der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
(FFH-Richtlinie), der Vogelschutz-Richtlinien, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes und der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen über Dienstanweisungen von Wald und Holz NRW ergibt.
Dabei werden Rechtsfragen, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe beim Arten- und Habitatschutz zur praktischen Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes im Wald entsprechend den unten angegebenen
Zielgruppen erläutert und diskutiert.
Ziel des Seminars ist es, bei der Bewirtschaftung des Waldes den Anforderungen des Arten- und Lebensraumschutzes im Wald rechtssicher, aber zugleich effektiv und praxisnah zu entsprechen. Diese Thematik wird einerseits durch einen theoretischen Teil, andererseits durch eine Exkursion im Rahmen des Seminarsaufgezeigt, praktisch erläutert und vertieft.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Wald und Holz NRW, Waldbesitzerinnen und
Waldbesitzer, Forstunternehmerinnen und
Forstunternehmer, Forstbedienstete aus dem Privat-
und Kommunalwald.
Ausrichtung
Wald und Holz NRW
Fachbereich I
Serviceteam Aus- und Fortbildung
Veranstalter
Wald und Holz NRW Fachbereich IV Hoheit, Schutzgebiete, Umweltbildung
Leitung
Carola Marckmann, Michael Elmer,
Wald und Holz NRW
Fachbereich IV – Hoheit, Schutzgebiete,
Umweltbildung
Team Waldnaturschutz
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