Arten- und Habitatschutz im Wald

 
 

Veranstaltungsort:

Wald und Holz NRW
Forstliches Bildungszentrum
Alter Holzweg 93
59755 Arnsberg

mögliche Personenanzahl:

15

Seminargebühr:

200 € / Person 

Termin:

Anmeldeschluss: 15.09.2026

Fortbildungsnummer: 2.1

 

Ziel / Inhalt

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Überblick über den rechtlichen und forstlichen Handlungsbedarf des Biotop- und Artenschutzes im Wald, der sich aus der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), der Vogelschutz-Richtlinie, dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz sowie den Dienstanweisungen von Wald und Holz NRW ergibt. 

Dabei werden Rechtsfragen, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe beim Arten- und Habitatschutz bis hin zur praktischen Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes im Wald entsprechend den unten angegebenen Zielgruppen erläutert und diskutiert. Weiterhin wird die Dienstanweisung Artenschutz als mögliches Handlungsinstrument vorgestellt.

Ziel des Seminars ist es, bei der Bewirtschaftung des Waldes den Anforderungen des Arten- und Lebensraumschutzes im Wald rechtssicher, aber zugleich effektiv und praxisnah zu entsprechen. Diese Thematik wird einerseits durch einen theoretischen Teil, andererseits durch eine Exkursion im Rahmen des Seminars aufgezeigt, praktisch erläutert und vertieft.

Fördermöglichkeiten

Informationen unter www.weiterbildung.nrw.de

 

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wald und Holz NRW, Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstunternehmerinnen und Forstunternehmer, Forstbedienstete aus dem Privat- und Kommunalwald

Ausrichtung

Wald und Holz NRW
Zentrum für Wald und Holzwirtschaft (FB V)
Team Forstliches Bildungszentrum

Veranstalter

Wald und Holz NRW Hoheit, Schutzgebiete, Umweltbildung (FB IV) Team Waldnaturschutz

Leitung

Klaus Striepen
Wald und Holz NRW 
Hoheit, Schutzgebiete, Umweltbildung (FB IV)
Team Waldnaturschutz

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