Forstmaßnahmen im Körperschaftswald
Das Land NRW, der Bund und die EU gewähren Zuwendungen für die Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft auf der Grundlage der Körperschaftswald-Richtlinie.
Es gibt folgende Fördermöglichkeiten:
- Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten Beständen, Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes innerhalb von Naturschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten, der Gebietskulisse des Waldbiotopschutzprogramms „Warburger Vereinbarung“ und von geschützten Biotopen gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz;
- Bodenschutzkalkungen und Rücken mit Pferden innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten;
- Erstaufforstung.
Mt Erlass vom 04.06.2019 hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) befristet bis zum 31.12.2020 (und unter Aufhebung des Vorgänger-Erlasses vom 30.10.2018) weitere Fördermöglichkeiten zugelassen. Auf Flächen und Wegabschnitten, die in direktem Zusammenhang mit dem Sturmereignis «Friederike» bzw. in dessen Folge geschädigt oder in Mitleidenschaft gezogen worden sind, sind nach der Körperschaftswald-Richtlinie seitdem auch förderbar:
- Maßnahmen nach Nr. 2.1.2 (Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten Beständen) und
- Maßnahmen nach Nr. 5.1.2 (Forstlicher Wegebau nach Schadereignissen) - mit Ausnahme des Neubaus -.
Mit Erlass vom 03.09.2019 hat das Ministerium den Umfang der förderbaren Maßnahmen befristet bis zum 31.12.2020 nochmals erweitert, diesmal auf Flächen und Wege im Körperschaftswald ausgedehnt, die seit Anfang 2018 infolge von Extremwetterereignissen ( « alle Schadursachen und -ereignisse, d.h. Sturm- und Windwurf, Dürre- und Kalamitätsschäden ») geschädigt oder in Mitleidenschaft gezogen worden sind.
Die Körperschaftswald-Richtlinie vom 17.09.2015, die Antragsformulare sowie weitere Anlagen sind hier abzurufen.
Zur Beachtung: zum 31.12.2020 ist die Körperschaftswald-RL ausgelaufen. Anträge können dennoch auf den Formularen der ausgelaufenen Richtlinie gestellt werden. Eine Bewilligung oder eine Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist jedoch bis auf weiteres nicht möglich.
Zum Herunterladen für Sie
Körperschaftswaldrichtlinie (Stand 26.02.2020) (#)
Antragsformular (#)
Erl. d. MULNV vom 04.06.2019 - Az.: III-3 40-00-00.30
- Nr. 2.1.2 und Nr. 5.1.2 (ohne Wegeneubau) und Förderkonditionen
Erl. d. MULNV vom 03.09.2019 - Az.: III-3 40-00-00.30
- für alle Schadursachen und -ereignisse
Erl. d. MULNV vom 03.02.2020 - Az.: III-2 / 31.63.00.06
- Erweiterung der Ersatzherkunftsliste
Erl. d. MULNV vom 26.02.2020 - Az.: III-3 40-00-00.30
- Erhöhung der Fördersätze
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-G)
Merkblatt - Kürzungen und Ausschlüsse bei investiven Maßnahmen
Merkblatt der EU-Zahlstelle zu Kürzungen und Sanktionen bei ELER-Maßnahmen
- (November 2019)
Einverständnis- / Verpflichtungserklärung des Flächeneigentümers
Merkblatt „Informations- und PR-Verpflichtungen" bei normalen Maßnahmen
Merkblatt „Informations- und PR-Verpflichtungen" bei Baumaßnahmen
Info für Begünstigte über Veröffentlichung im Subventionsregister
Informationen zur Veröffentlichung von Förderdaten
«De minimis» -Erklärung
«De minimis» -Merkblatt
Anlage zur kontrafaktischen Fallkonstellation
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Neutralitätserklärung
Merkblatt KMU
Formular zur Beantragung der Unternehmernummer bei der Landwirtschaftskammer
Beispiele für Berechnungsblätter
Die folgenden Beispiele für häufig beantragte Maßnahmen (im Körperschaftswald) geben Ihnen einen Eindruck davon, auf der Grundlage welcher Daten Ihnen eine Förderung bewilligt wird:
Projektauswahlkriterien
Gemäß Art. 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305 / 2013 sind alle Anträge zu sichten, sobald sie vollständig und schlüssig gestellt sind, und Punkte zu vergeben – je nachdem, wie gut die Anträge die Projektauswahlkriterien erfüllen.
Sofern das Volumen aller bis zu den festgelegten Stichtagen eingereichten Anträge die verfügbaren Fördermittel übersteigt, werden nur die Maßnahmen mit den höchsten Punktzahlen bewilligt.
(Stand der Seite: 04.01.2021)