Einkommensverlustprämie
Für die erstmalige Aufforstung von Flächen, die durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gefördert wurden, können Sie eine Prämie zum Ausgleich der Einkommensverluste innerhalb der ersten zehn Jahre mit Aufforstung erhalten.
Antragsverfahren und Zuständigkeiten
Die Einkommensverlustprämie (EVP) wird gezahlt zum Ausgleich von Einkommensverlusten bei der Erstaufforstung ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen mit Laubholz. Eine Beimischung von Nadelholz ist nicht zulässig. Die EVP wird als jährliche Zahlung für die Dauer von maximal 10 Jahre ab Erstaufforstung gewährt. Der Fördersatz beträgt bei der Erstaufforstung von Ackerflächen 800 € pro ha und Jahr bei der Erstaufforstung von Grünland 350 € pro ha und Jahr.
Sie stellen bei der Geschäftsstelle Forst des Landesbetriebs Wald und Holz NRW einen schriftlichen Antrag auf Bewilligung und Auszahlung. Als kostenlose Serviceleistung pflegt die Geschäftsstelle Forst allen Antragstellern des Vorjahres jeweils im März die Antragsformulare für die EVP desselben Jahres in Papierform zuzusenden.
Außerdem nehmen Sie Ihre Forstflächen in den Sammelantrag (Mantelbogen und Flächenverzeichnis) auf. Einzureichen ist der Sammelantrag aber über die Webanwendung ELAN NRW bei der Landwirtschaftskammer NRW.
Die Richtlinie zur EVP, das Antragsformular sowie weitere Anlagen können Sie hier abrufen:
Privatwaldrichtlinie vom 27.05.2021 (hier: Nr. 4.1.4)
Antragsformular 2022
Beiblatt zum Antragsformular 2022
Einverständnis- / Verpflichtungserklärung des Flächeneigentümers
Merkblatt „Informations- und PR-Verpflichtungen“ bei normalen Maßnahmen (= nicht Baumaßnahmen)
Merkblatt KMU
«De minimis» -Erklärung
«De minimis» -Merkblatt
Merkblatt - Kürzungen und Ausschlüsse bei investiven Maßnahmen
Merkblatt der EU-Zahlstelle zu Kürzungen und Sanktionen bei ELER-Maßnahmen (Nov. 2019)
Information über die Transparenz gemäß Art. 111 der Verordnung (EU) 1306 / 2013
Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Formular zur Beantragung der Unternehmernummer bei der Landwirtschaftskammer
Die Webanwendung ELAN NRW steht unter www.landwirtschaftskammer.de zur Verfügung. Klicken Sie dort auf den Button «Förderung» (links oben, 2. von 6 Buttons). Anschließend gelangen Sie über den Button «Elektronischer Antrag» (in der Säule rechts) zur «Elektronischen Antragstellung für Landwirte» (ELAN-NRW).
Bei Fragen zu ELAN NRW wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kreisstelle.
Fristen
Der Antrag auf Bewilligung und Auszahlung der Einkommensverlustprämie und der Sammelantrag sind grundsätzlich bis zum 15. Mai des laufenden Jahres einzureichen.
Eine verspätete Antragstellung ist aber möglich, ohne dass die Förderung gekürzt wird.
(Stand der Seite: 12.08.2022)