Waldschutz-Infomeldung Nr. 08-2025 vom 22.09.2025
Eichenkernkäfer (Platypus cylindrus) - in NRW zunehmender Befall an bereits vorgeschädigten Eichen
Eichen auf weißes Bohrmehl kontrollieren - Eichenprachtkäfer-Bäume oftmals prädestiniert für Eichenkernkäfer
Der Eichenkernkäfer ist ein 4,7-5,8 mm großer Käfer (Abb. 1), der in ganz Europa an verschiedenen Laubbaumarten vorkommt. Neben der Eiche sind auch Rotbuche, Ulmenarten, Esche, Walnuss, Vogelkirsche, Lindenarten und Esskastanie Wirtsbäume, diese werden aber seltener befallen. Der Käfer fliegt im Jahresverlauf von Juli bis September, bei geeigneter Witterung vereinzelt sogar bis Oktober. Bevorzugt befällt er geerntete, liegende Eichenstämme, zunehmend wird aber in NRW auch ein Befall stehender Eichen festgestellt, was zumeist eine Vorschädigung des Baumes durch den Eichen-Prachtkäfer voraussetzt. Der Käfer legt einen mehrfach verzweigten Gabelgang im Holz an, der im ersten Jahr zunächst im Bereich des Splintholzes bleibt. Nach der Überwinterung wird ab dem zweiten Jahr des Befalls der Gang - i.d.R. im März beginnend- allmählich bis tief in das Kernholz erweitert. Der Käfer nutzt symbiontische Pilze zur Ernährung seiner Larven, was mit der Zeit zur Schwarzfärbung der Röhren und umliegender Holzfasern führt. An stehenden Bäumen wird meist eine Konzentration der Besiedlung im unteren Stammbereich beobachtet. Warum nimmt die Bedeutung zu? Die Häufigkeit langanhaltender Trockenperioden und überdurchschnittlich warmer Witterungsbedingungen nimmt im Klimawandel zu. Dies führt zu steigenden Belastungen für die Waldbäume. Besonders auf Standorten, bei denen in den Jahren 2018 bis 2020 und 2022 die Dürre im Boden extrem war (auch im Wechsel mit zeitweise besonders starker Vernässung), sind auch die eigentlich trockenheitstoleranten Eichen inzwischen häufig geschwächt. Hiervon profitieren Sekundärschädlinge wie der Eichenprachtkäfer, der gleichzeitig durch die verkürzte Vegetationsruhe verbesserte Lebensbedingungen vorfindet. Infolgedessen haben Schäden durch den Eichenprachtkäfer in NRW in den letzten Jahren zugenommen. Nach bisherigen Beobachtungen tritt nun in NRW vor allem in Folge dieser Vorschädigung zunehmend auch Befall durch holzbrütende Käfer auf, insbesondere durch Eichenkernkäfer, aber auch durch Eichenholzbohrer (Xyleborus monographus), Eichennutzholzborkenkäfer (Trypodendron signatum) und weitere Arten.
Im Unterschied zum Eichenprachtkäfer ist der Eichenkernkäfer allein nicht in der Lage, einen Baumvollständig zum Absterben zu bringen. Der Befall mit Eichenkernkäfern führt aber bei Nutzholz zu Qualitätseinbußen durch das Auftreten von „Löchern“ im Holzkörper, wenn er nicht früh genug erkannt bzw. wenn nach dem Erkennen nicht schnell genuggehandelt wird. Auswirkungen des Befalls auf die Holzverwendung können sein:
- Optische Qualitätseinbußen
- Schwierige Verarbeitung (z. B. Hobeln, Furnieren)
- Verringerte Marktakzeptanz durch sichtbare
Merkmale (dadurch verminderte Verkaufspreise)
Die Festigkeit des Holzes ist dabei nicht zwangsläufig beeinträchtigt.
Was können Sie als Waldbesitzer/Waldbesitzerin tun? Wenn Sie einen wertvollen Eichenbestand in Ihrem bewirtschafteten Wald haben und dieser durch die Trockenheit der Jahre 2018-2020 und 2022 bzw. Eichenprachtkäferbefall sichtbar gelitten hat, ist es ratsam, dort aus Gründen des Werterhalts beim Eichenholz nicht nur an liegendem Holz, sondern auch an stehenden, besonders geschwächten oder vorgeschädigten Eichen ab Juli/August bis Ende September auf Symptome eines Befalls durch den Eichenkernkäfer zu kontrollieren (dabei insbesondere auf weißes Bohrmehl achten!). Dies kann auch gleichzeitig mit Kontrollen auf Befall mit dem Eichenprachtkäfer geschehen (vgl. Infomeldungen dazu). Von Seiten der Eichenholzkäufer wird aktuell darauf hingewiesen, dass die Vermarktung insbesondere bei Befall des Kernholzes sehr schwierig ist. Es wird deshalb dazu geraten, bei einem Befall am stehenden Baum die Eiche zu markieren, möglichst frühzeitig (mit ausreichend zeitlichem Abstand zum März des Folgejahres) zu fällen, aufzuarbeiten und dem Käufer bereit zu stellen. Nachfolgend ist auch auf eine rechtzeitige Abfuhr zu achten. So soll sichergestellt werden, dass das Holz vor dem Weiterbohren des Käfers in den besonders wertvollen Holzkern weiterverarbeitet werden kann. Ist eine Abfuhr außerhalb des Zeitraums März bis September nicht möglich, sollte frisch eingeschlagenes, wertvolles Eichenholz mit einem möglichst großen Abstand von bereits seit längerer Zeit im Wald liegenden Eichenholz-Poltern, Brennholzlagern sowie von Eichenbeständen mit bedeutenden Anteilen an frischen Wurzelstöcken sowie im Bestand verbliebenen Resthölzern gelagert werden. Dies gilt auch für Alt- und Totholzinseln und für Eichen, die anbrüchige Kronenpartien aufweisen. Alternativ können innerhalb des Forstbetriebes sowie auf Seite der Holzkäufer die Möglichkeiten einer rechtzeitigen Nasslagerung des frischen Eichenholzes geprüft werden, um die für den Befall der Käferarten nötige leichte Antrocknung des Frischholzes zu verhindern. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gegen den Eichenkernkäfer als Ultima Ratio ist derzeit nicht möglich, da aktuell kein Präparat zum Einsatz gegen diesen Käfer zugelassen ist.
Quellen:
WALD UND HOLZ NRW, 2022: Waldschutz-Infomeldung Nr. 7/2020: Eichenkernkäfer entwerten Eichenstammhölzer,, Internetausgabe (Zugriff 12.9.2025):
https://www.wald-und-holz.nrw.de/aktuelle-meldungen/waldschutz-infomeldung-nr-7/2020-vom-07122020
NORDWESTDEUTSCHE FORSTLICHE VERSUCHSANSTALT, 2020: Steckbrief Eichenkernkäfer (Stand 25.11.2020), 12 S. Internetausgabe (Zugriff 12.09.2025):
FVA BADEN-WÜRTTEMBERG 2021: Waldschutz-Info 01/2021: Holzbrüterbefall an gelagertem Eichenholz -Wissenswertes zur Risikominderung. Internetausgabe (Zugriff 12.9.2025)
www.fva-bw.de/fileadmin/publikationen/wsinfo/2021/wsinfo_2021_01.pdf

