Waldschutz - Infomeldung Nr. 9/2025 vom 04.12.2025
Forstschädliche Mäuse – Hinweise zu Kontrollen, Prognoseverfahren und Gegenmaßnahmen
Infolge von frostigen Temperaturen wird Nahrung für Mäuse knapper, daher können Nageschäden an jungen Forstpflanzen im Winter verstärkt auftreten. Um auf Grundlage einer konkreten Prognose rechtzeitig über Bekämpfungsmaßnahmen entscheiden zu können, ist es wichtig, auf gefährdeten Verjüngungsflächen frühzeitig den Mäuse-Besatz zu kontrollieren.
Gefährdete Kulturen sollten auf Besatz mit Erd-, Feld- und Rötelmäusen kontrolliert werden.
Als besonders gefährdet gelten stark vergraste Verjüngungsflächen. Jungpflanzen aus Herbstpflanzung sind stärker gefährdet als solche aus Frühjahrspflanzung und auch bzgl. Der Baumart gibt es Unterschiede (s. Tab. 1).
Wir empfehlen, auf gefährdeten Verjüngungsflächen nach dem Abwelken der Begleitvegetation zunächst Sichtkontrollen auf Anwesenheitsmerkmale von Kurzschwanzmäusen durchzuführen (flüchtende Mäuse, Mauselöcher, Grastunnel, Kothaufen).
Vor jeder Bekämpfungsmaßnahme muss nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis und des integrierten Pflanzenschutzes zeitnah vor Ort eine Prognose durchgeführt werden.
Prognosemethoden für Schäden durch Feld-, Erd- und Rötelmäuse
Aufgrund einer veränderten Interpretation der Rechtslage gilt die Schlagfallenmethode für Prognosen nicht mehr mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes vereinbar! Folgende, etablierte Methoden werden dagegen empfohlen:
Steckholzmethode
Hierbei werden pro Fläche mindestens 50 frische entblätterte Apfelreiser mit einer Länge von 50–80 cm und einem Durchmesser von ca. 0,5–1 cm benötigt. Die Ausbringung erfolgt zu Beginn des Winterfraßes.
Die Steckhölzer werden aufrecht im Abstand von 2 m an vergrasten Stellen in den Boden gesteckt. Die Kontrolle erfolgt dann einmal wöchentlich. Sind nach 2 Wochen mindestens 20 % der Steckhölzer deutlich benagt (abgefressene Knospen und kleine einzelne Nagespuren zählen hierbei nicht!), ist mit Schäden durch Kurzschwanzmäuse zu rechnen.
Eine Unterscheidung verschiedener Arten von Kurzschwanzmäusen ist bei dieser Methode i.d.R. nicht möglich. An den vom Team Wald- und Klimaschutz gesteckten Hölzern sind aktuell im Durchschnitt 19 % der Steckreiser benagt worden (s. Abb. 1).
Schadensaufnahme von Nageschäden
Bei der Schadensaufnahme werden insgesamt ca. 100 Pflanzen auf einer Flächendiagonale oder an jeweils 10 Kulturpflanzen auf 10 über die Fläche verteilten Stellen überprüft.
Die Lage der Punkte sollte flächenrepräsentativ alle Bereiche der Kulturfläche abdecken, da die Mäusedichte auf der Kulturfläche nicht gleichmäßig ist. Wenn 5 % der Kulturpflanzen oder mehr deutliche Nagespuren aufweisen, kann eine Bekämpfung angezeigt sein.
Wird der Schwellenwert nicht erreicht, ist eine Wiederholung der Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll. Empfehlenswert ist eine Dokumentation der Schadaufnahme, beispielsweise mit Fotos und einem formlosen Dokument.
Gegenmaßnahmen
Nur bei festgestellten hohen Besatzdichten oder auftretenden, gravierenden Nageschäden, die das Bestockungsziel gefährden, ist eine Bekämpfung der Mäuse sinnvoll bzw. erlaubt. Diese Schwelle ist bei den oben genannten Prognosemethoden bei deutlicher Benagung von mehr als 20% der Steckhölzer bzw. mindestens 5% der Kulturpflanzen erreicht. Zur Bestandesregulierung forstschädlicher Kurzschwanzmäuse im Wald sind Fangwannen nicht zulässig. Die Bekämpfung mit Schlagfallen bedarf der Sachkunde nach Tierschutzgesetz und unterliegt speziellen Auflagen. Es empfiehlt sich daher, hier auf den Einsatz von Schlagfallen zu verzichten.
Rodentizideinsatz: Beim Einsatz von Rodentiziden im Wald zur Bekämpfung forstschädlicher Kurzschwanzmäuse ist ein verantwortungsvoller und wohl überlegter Gebrauch der Mittel nach der guten fachlichen Praxis einzuhalten. In der Regel ist es sinnvoll, erst nach dem Abwelken der Vegetation infolge der ersten Nachtfröste mit der Bekämpfung zu beginnen, denn nur bei Nahrungsmangel nehmen die Mäuse die Köder in ausreichendem Maße an.
Zur Anwendung gegen Feld-, Erd- und Rötelmaus im Wald sind aktuell mehrere Präparate mit dem Wirkstoff Zinkphosphid zugelassen (s. Tab. 2).
Zulassungsende ist jeweils der 31.12.2027.
Wichtige Hinweise:
▪ Wer Rodentizide anwendet, muss einen gültigen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis besitzen!
▪ Die Anwendungsbestimmungen der einzelnen Pflanzenschutzmittel und die einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorgaben sind zu beachten! Insbesondere sei hier auf die Pflanzenschutzanwendungsverordnung mit wichtigen Änderungen aus 2024 hingewiesen (Link). Darin ist u.a. ein Anwendungsverbot für zinkphosphidhaltige Pflanzenschutzmittel in bestimmten Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz ausgesprochen (z.B. FFH-Gebiete). Es besteht die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung im Einzelfall.
Quellen:
Waldschutzinfo Nr. 2025-02: Einschätzung der Gefährdung von Kulturflächen durch forstschädliche Kurzschwanzmäuse, Herbst/Winter 2024/2025, NW-FVA, Abteilung Waldschutz, Stand 15.1.2025 (Link)
Herbst und Winter: Bekämpfungszeit von Mäusen (Link), Triebenbacher, C. (2006)
Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Link BVL-PSM), Zugriff 28.11.2025





