Skip to main content
Förderung für
den Waldbesitz

Schonzeitverkürzung unterstützt Wiederbewaldung

25.03.22Pressemitteilung

Der Wiederaufbau unserer Wälder nach der verheerenden Kalamität der letzten Jahre ist eine Herkulesaufgabe für die Waldbesitzenden aller Besitzarten und eine an die Belastungsgrenzen gehende Investition in die Zukunft in finanzieller, sozialer und ökologischer Hinsicht. Diese Investition in das Wohl der kommenden Generation ist vielerlei Risiken ausgesetzt. Eines davon ist der Wildverbiss, insbesondere durch Rehwild, örtlich jedoch auch durch andere Wildarten. Hierbei wird die junge Waldgeneration nicht nur zahlenmäßig reduziert, sondern auch die gewünschten Mischwälder verhindert, indem insbesondere die eingemischten Arten nicht selten herausselektiert werden.

Der Gesetzgeber hat deswegen im Landesjagdgesetz (§ 24 Abs. 2) vorgesehen, dass die untere Jagdbehörde die Schonzeiten aus genau bestimmten Gründen, u.a. auch zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden, für bestimmte Gebiete oder einzelne Jagdbezirke aufheben kann. Wald und Holz NRW hat das zum Download bereitgestellte Antragsformular "Schonzeitverkürzung" entwickelt, um Jägerinnen und Jägern, die diesbezüglich die Waldbesitzenden im Bemühen um den Wiederaufbau der Wälder unterstützen wollen, die Beantragung zu erleichtern. Selbstverständlich sind dabei die Belange des Tierschutzes, insbesondere des Schutzes der zur Aufzucht notwendigen Elterntiere (§22 Abs. 4 BJagdG), berücksichtigt und gewahrt.

 

Ansprechpartner

Wald und Holz NRW
Hannes Lenke
Kurt-Schumacher-Str. 50 b
59759  Arnsberg

Tel.: +49 251 91797 279
Mobil: +49 175 8166460
vCard: laden

» Seite drucken