Digitaler Service für den Wald
Forstliche Anträge und Meldungen jetzt online möglich
Münster, 4. Dezember 2025 – Wald und Holz NRW bietet ab sofort einen neuen digitalen Service für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie für Personen, die bestimmte Vorhaben im Wald planen. Sieben forstrechtliche Verfahren – darunter Genehmigungsanträge und sogenannte Anzeigen – also Mitteilungspflichten für Veranstaltungen und Wegbauten im Wald – können nun, zusätzlich zu dem bewährten analogen Antragsverfahren, vollständig online über vorgefertigte Formulare eingereicht werden.
Die Online-Formulare stehen auf der Website www.wald-und-holz.nrw.de/antragsformulare zur Verfügung und werden automatisch an das zuständige Regionalforstamt weitergeleitet. Die digitale Antragstellung ist einfach, sicher und barrierearm und kann wahlweise mit oder ohne vorherige Authentifizierung durchgeführt werden.
Moderner Verwaltungsservice aus einer Hand
Das digitale Angebot wurde in einem Kooperationsprojekt von Wald und Holz NRW, dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) sowie d-NRW AöR entwickelt. Es wurde aus Mitteln des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) finanziert. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen einfachen Zugang zur Verwaltung zu ermöglichen – auch im Bereich der Forstwirtschaft.
Mit dem neuen Service trägt die nordrhein-westfälische Forstverwaltung aktiv zur digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung bei und präsentiert sich als moderner, serviceorientierter Ansprechpartner für Waldbesitzer und forstliche Dienstleister.
Diese Verfahren sind jetzt digital verfügbar:
- Anzeige einer organisierten Veranstaltung im Wald (z. B. geführte Wanderungen oder Sportveranstaltungen – Hinweis: „Anzeige“ bedeutet hier eine Mitteilungspflicht, keine Genehmigungspflicht)
- Antrag auf Umwandlung von Wald (z. B. in eine andere Nutzungsart)
- Anzeige von Wegebautätigkeiten (z. B. der Bau oder die Verbesserung von Waldwegen)
- Antrag auf Erstaufforstung
- Antrag auf Befreiung vom Verbot des Feuermachens im Wald
- Antrag auf Genehmigung zur Verbrennung von Schlagabraum
- Antrag auf Fristverlängerung für bereits erteilte forstrechtliche Entscheidungen
Flexibel, datenschutzkonform und anschlussfähig
Die Formulare können mit der BundID oder einem Organisationskonto genutzt werden, was eine sichere Identifikation insbesondere für professionelle Antragstellende ermöglicht. Eine Antragstellung ohne vorherige Anmeldung ist ebenfalls möglich.
Die technische Umsetzung erfüllt die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes und entspricht den aktuellen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Standards. Das Verfahren ist modular aufgebaut und kann künftig um weitere digitale Services erweitert werden.



