Sperrungen im Bereich des RFA Ostwestfalen-Lippe
Ordnungsbehördliche Verordnungen zur Gefahrenabwehr erlassen
Aus Gründen der Gefahrenwehr erlässt der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe, Bleichstraße 8 in 32423 Minden auf Grundlage von § 52 Landesforstgesetz NRW in Verbindung mit § 27 (1) Ordnungsbehördengesetz NRW folgende Ordnungsbehördliche Verordnung.
Diese Verordnung gilt für alle Wälder im Gebiet der Kreise Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh, Lippe und der Kreisfreien Stadt Bielefeld.
Aufgrund der erheblichen Gefahren für Leib und Seele in Folge des Sturmereignisses „Friederike“ am 18.01.2018 wird das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung hiermit untersagt.