UVP Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntgabe von UVP-Vorprüfungen

Gemäß § 3a UVPG sind die Ergebnisse der UVP-Vorprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfung) im Zusammenhang mit Waldumwandlungs- und Erstaufforstungsverfahren der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Um die Rechtsicherheit herzustellen und die Informationspflicht zu erfüllen, werden nachfolgend die Ergebnisse der UVP-Vorprüfung im Internet veröffentlicht.

Die Ergebnisse sind chronologisch nach Datum sortiert und beziehen sich auf das jeweilige Regionalforstamt (RFA).