Langsam finden sich in den nordrhein-westfälischen Wäldern wieder die Fruchtstände der heimischen Pilze.
Begehrte Arten wie Steinpilz und Pfifferling stehen eigentlich unter Artenschutz. Nur durch eine Ausnahmeregelung dürfen diese Pilzarten in geringen Mengen und für den Eigenbedarf gesammelt werden. Kommerzielles Sammeln ist in jedem Fall verboten. In Forstkulturen, gesperrten Waldflächen oder in Naturschutzgebieten darf nicht gesucht werden. Sammlerinnen und Sammler sollten sich deshalb vorher genau über das jeweilige Pilzgebiet informieren und Hinweisschilder beachten.
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW bittet alle Pilz-Interessierten die Regelungen der Gesetzgebung einzuhalten und sich beim Sammeln umsichtig zu verhalten.
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