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Jagdverpachtung

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Sonntag, 12. Februar 2012Presse Impressum Kontakt Sitemap Glossar
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Inhalt

Jagdverpachtung

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW verpachtet für die Dauer von neun Jahren Staatsjagdbezirke im Wege des schriftlichen Meistgebotes in allen Regionen des Landes.

Für das Jagdjahr 2012 werden keine Staatsjagdbezirke angeboten.



 

 

weiterführende/zusätzliche Infos

Vergabe von Pirschbezirken

 
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